Kaiserslautern – Seit Beginn der Pandemie besteht der statistische „Fehler“, dass bei der Berechnung der Inzidenz für Stadt und Landkreis Kaiserslautern seitens des Robert-Koch-Instituts nur die vom statistischen Bundesamt gemeldeten Zahlen berücksichtigt werden.
Nachdem Landrat Leßmeister unermüdlich auf diesen Missstand hingewiesen hat, wurden zumindest seitens des Landes mittlerweile die laut Truppenstatut hinterlegten Zahlen für die Berechnung anerkannt, nur das Robert-Koch-Institut lehnt dies weiterhin ab.
„Bei der Betrachtung des Infektionsgeschehens sind die hier wohnenden Angehörigen der Streitkräfte nur dann erfasst, wenn sie erkrankt sind. Bei den Zahlen, die der Inzidenz zugrunde liegen, bleiben die Streitkräfte und ihre zivilen Angehörigen jedoch außen vor. Der Kreistag hat eine Resolution zur Anerkennung der Stationierungsstreitkräfte im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der unteren Gesundheitsbehörde verabschiedet, die ich heute auftragsgemäß weitergeleitet habe“,
erklärt Landrat Ralf Leßmeister. Die entsprechenden Schreiben sind auf dem Weg nach Mainz und Berlin.
Landrat Leßmeister unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Verfassungsbeschwerde, die heute von fünf Privatpersonen aus dem Landkreis zum Bundesverfassungsgericht eingereicht wurden.
„Hier geht es nicht um eine Beschwerde gegen den Maßnahmenkatalog und die Auflagen im Rahmen des novellierten Infektionsschutzgesetzes. Hier wird ebenfalls gefordert, dass bei der Berechnung der Inzidenz die tatsächliche Wohnbevölkerung von Stadt und Landkreis herangezogen wird und dazu gehören auch die nicht meldepflichtigen Stationierungskräfte und deren Gefolge. Das macht unsere Bevölkerung aus! Wird das Infektionsgeschehen an falschen Inzidenzwerten festgemacht, so müssen alle die Folgen tragen und viel früher als notwendig die entsprechenden Einschränkungen ertragen, das ist nicht gerecht. Gemeinsam werden wir für die Berichtigung des Zahlenwerks kämpfen“,
so Landrat Leßmeister.