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Müll wegwerfen und illegal entsorgen wird mit höheren Bußgeldern geahndet
Wer seine Stadt nicht sauber hält und beispielsweise Zigarettenkippen, Kaugummis, Pappbecher, Taschentücher, Lebensmittelreste und Dosen achtlos auf Straßen, Gehwege und in Grünanlagen hinterlässt, riskiert ein wesentlich höheres Bußgeld als es in der Vergangenheit der Fall war. Das Gleiche gilt für illegal entsorgten Rest-, Sperrabfall und für Altreifen. So kann eine weggeworfene Zigarettenkippe anstatt 10 nun 125 Euro und ein Kaugummi anstatt 15 nun 150 Euro kosten. Die letztendliche Höhe der festzusetzenden Bußgelder wird durch die Untere Abfallbehörde im Zuge der Ordnungswidrigkeitsverfahren festgelegt, diese orientieren sich am jeweiligen Einzelfall. Hierbei gibt es einen Rahmen, der zwischen 50 und 250 Euro liegt. Das Ablagern von Restabfall kann bis zu 800 Euro, Sperrabfall bis zu 2.500 Euro und Altreifen können mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro belangt werden.
Grundlage dafür, dass höhere Bußgelder bei abfallrechtlichen Verstößen erhoben werden, ist eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, die im Dezember 2020 in Kraft trat. Aus formalen Gründen musste der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag, 3. Mai 2021, den Stadtratsbeschluss über die „Festlegung der Bußgeldhöhen für nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Ludwigshafen“ aus dem Jahr 2003 aufheben und die neue Vorschrift des Umweltministeriums zur Kenntnis nehmen. Ziel der Änderung ist es, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes sicherzustellen.
„Ich hatte mich beim Land nachdrücklich und mit Erfolg dafür stark gemacht, Delikte im Abfallbereich mit höheren Bußgeldern belangen zu können. Ich hoffe, dass wir die Personen, die unsere Stadt in der Vergangenheit vermüllt haben, durch die hohen Bußgelder abschrecken können. Wir wollen alle Bürger dazu bringen, ihren Abfall über die zahlreichen im Stadtgebiet aufgestellten Abfalleimer zu entsorgen und Rest- und Sperrabfall ordnungsgemäß bei einem unserer drei Wertstoffhöfe abzugeben. Der höhere Bußgeldkatalog ist neben dem Mängelmelder, dem Einsatz von Müllsheriffs und der Plakataktion ein weiterer Baustein, um das Vermüllungsproblem in Ludwigshafen zu mindern“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Ein Konzept unter welchen rechtlichen Bedingungen eine Videoüberwachung möglich ist, ist in Arbeit. Ein Gespräch zu einem Videoüberwachungskonzept habe mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz bereits stattgefunden.
Katzenschutzverordnung verabschiedet
Am Montag, 03.05.2021, hat der Ludwigshafener Stadtrat das Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot für Freigängerkatzen aus Privathaushalten verabschiedet. Mit großer Mehrheit hatte der Hauptausschuss zuvor für die Einführung der Katzenschutzverordnung gestimmt und damit den Weg in Ludwigshafen am Rhein freigemacht.
Auf Kosten der Stadt müssen jährlich nämlich rund 50 Fundtiere kastriert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 4.000 Euro im Jahr. Durch die Verordnung sollen Katzenbesitzer schon präventiv angehalten werden, ihre freilaufenden Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Gleichzeitig soll auch für das Tierheim Rechtssicherheit geschaffen werden. Durch die Registrierung kann bei Fundtieren schneller der rechtmäßige Besitzer ausgemacht werden. Mit der Schutzverordnung folgt die Stadtverwaltung der Empfehlung von Tierschützern und Veterinäramt, welche die Kastration als nachhaltiges und tierschutzgerechtes Mittel zur Eindämmung des Katzenelends betrachten. Durch die Kastrationspflicht soll nicht nur die unkontrollierte Vermehrung der freilaufenden Katzen gestoppt, sondern gleichzeitig auch die durch Inzucht verursachten Schmerzen und Schäden der Tiere verringert werden. Denn in Deutschland leben aktuell etwa zwei Millionen sogenannte Streunerkatzen. Hierbei handelt es sich um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen, deren Nachkommen, die nun verwildert sind und in Kolonien leben. In Ludwigshafen kommen sie vermehrt in den Kleingartenanlagen und in den Friedhöfen vor. Im Gegensatz zu Wildkatzen kommen diese verwilderten Hauskatzen, die sich zuvor in menschlicher Obhut befanden, draußen auf sich selbst gestellt nicht zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Durch die Regelung soll die Ausbreitung von Krankheiten durch mangelnde Gesundheitsvorsorge eingedämmt werden. Seit Anfang 2016 haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz gesetzlich die Möglichkeit, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen zu erlassen.