Neustadt an der Weinstraße – Ein 35-jähriger VW-Fahrer befuhr am 15.12.2015 gegen 22:20 Uhr die Adolf-Kolbing-Straße in Richtung Chemnitzer Straße. In Höhe der Einfahrt zum dortigen Einkaufsmarkt kam dieser nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr über ein Blumenbeet und beschädigte eine Werbetafel.
Beim Versuch, unerkannt von der Unfallstelle zu flüchten, wurde der Unfallverursacher von Zeugen gesehen. Beim Wegfahren zog der Flüchtende noch eine Ölspur hinter sich bis zum Parkplatz des Einkaufsmarktes hinter sich her.
Der Fremdschaden beläuft sich auf einen niedrigen vierstelligen Betrag.
Nachdem der Verursacher durch die Polizei angetroffen wurde, stellte sich heraus, dass der Beschuldigte einen Atemalkoholwert von 0,95 Promille aufwies. Da der Unfallfahrer angab, erst nach dem Unfall getrunken zu haben, wurden über einen Richter zwei zeitlich versetzte Blutproben angeordnet, wodurch geklärt werden kann, ob der geltend gemachte Nachtrunk tatsächlich stattgefunden hat oder ob der Beschuldigte bereits zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war.