Einbruch in Keller eines Mehrfamilienhauses
Landau (ots) – Zwei Kellerabteile wurden in einem Mehrfamilienhaus im Heinrich-Strieffler-Weg in der Nacht von Dienstag 04.05.21 auf Mittwoch 05.05.21 aufgebrochen. Nachdem sich der unbekannte Täter durch Aufhebeln der Kellertür Zugang zu dem Mehrfamilienhaus verschafft hatte, entwendete er aus einem der Kellerabteile eine Geldkassette mit 90 Euro Bargeld. Ein weiteres Kellerabteil wurde angegangen, jedoch nicht betreten.
Betrunkener E-Bike Fahrer stürzt
Landau (ots) – Uneinsichtig zeigte sich ein 82-jähriger E-Bike-Fahrer aus dem Stadtgebiet Landau am Mittwochmittag 05.05.2021 gegen 14 Uhr. Nachdem der 82-Jährige mit einem Atemalkoholwert von 2,43 ohne Fremdeinwirkung hinstürzte, sollte er zur Versorgung seiner Verletzungen und Entnahme einer Blutprobe in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht werden. Da er sich zunächst weigerte, mussten ihm zum Transport Handfesseln angelegt werden.
Der E-Bike-Fahrer trug bei dem Sturz keinen Helm und zog sich eine Kopfplatzwunde zu. Gegen den 82-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Versuchter Einbruch in Apotheke
Landau (ots) – In der Nacht von Dienstag 04.05.21 auf Mittwoch 05.05.21 versuchte ein bislang unbekannter Täter in eine Apotheke in der Thomas-Nast-Straße in Landau einzubrechen. Nachdem zunächst die Tür zu dem Mehrfamilienhaus aufgehebelt wurde, scheiterte der Unbekannte an der Abschlusstür der im Erdgeschoss gelegenen Apotheke.
Die Tat ereignete sich vermutlich zwischen 22:00-02:00 Uhr. Zeugen, die in der Nacht verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion in Landau in Verbindung zu setzen.
Radfahrende im Blick
Landau (ots) – Anlässlich des bundesweiten Aktionstages “Radfahrende im Blick” wurden am Mittwoch 05.05.2021 im Stadtgebiet Landau mehrere Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Fahrradfahrersicherheit durchgeführt. Neben mehreren Verstößen aufgrund der Nutzung falscher Fahrbahnflächen, sowohl durch Radfahrer als auch durch PKW-Führer, fielen den eingesetzten Beamten bei den Radfahrern insbesondere Mängel im Zusammenhang mit dem technischen Zustand der Fahrräder auf.
Hier waren in 12 Fällen die Beleuchtungseinrichtungen nicht funktionsfähig bzw. überhaupt nicht vorhanden. Bei insgesamt 76 kontrollierten Fahrrädern und Pedeclecs war zudem festzustellen, dass in 60 Fällen die Kontrollierten keinen Helm trugen.
Anlässlich dieses Ergebnisses wird nochmals darauf hingewiesen: Gute Erkennbarkeit von Radfahrenden ist elementar für die Vermeidung von Gefahrensituationen. Bekleidung und Beleuchtungseinrichtungen sollten darauf ausgelegt sein. Das Tragen eines Helmes kann Sie als Radfahrer bei einem Sturz vor schweren Verletzungen schützen.