Neustadt: Perspektivplan des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht auch in Neustadt an der Weinstraße Lockerungen in den Bereichen Handel, Tourismus und Sport

Neustadt an der Weinstraße – Bereits ab morgen, Mittwoch, 12. Mai 2021, kann der gesamte Handel in Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 haben und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, wieder öffnen. Dies trifft auch auf die Stadt Neustadt an der Weinstraße zu. Oberbürgermeister Marc Weigel begrüßt die Entscheidung des Landes sehr und freut sich über die weiteren Öffnungsschritte unter anderem zur Unterstützung des Neustadter Handels und Tourismus.

Für den Handel bedeutet die Umsetzung der ersten Stufe, dass kein Termin-Shopping mehr nötig ist. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beispielsweise in Lebensmittelgeschäften.

Im Bereich Tourismus ist ab morgen kontaktarmer Urlaub möglich. Das bedeutet, dass Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen wieder erlaubt sind. Übernachtungen in Hotels sind möglich, sofern Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Bei der Anreise ist eine Testung notwendig. Diese muss während des Aufenthaltes alle 48 Stunden erneut durchgeführt werden.

Auch für den Bereich Sport ergeben sich durch den Perspektivplan neue Lockerungen. Demnach ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung ebenfalls möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40 Quadratmeter nicht überschritten wird. Für maximal 20 Kinder ist ab morgen Sport auch ohne Abstand möglich.


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