Bad Dürkheim – Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, wird von verschiedenen Beschränkungen ausgenommen und damit gleichgestellt zu Personen, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. So sieht es eine neue Bundesregelung vor.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, zuständig für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt an der Weinstraße, wird für alle Personen, die mit Corona infiziert waren, einen entsprechenden Nachweis versenden. Der Versand erfolgt automatisch: Es wird darum gebeten, von Nachfragen beim Gesundheitsamt abzusehen.
„Wir versenden die Nachweise automatisch. Wer bei uns im Gesundheitsamt als Corona-positiv registriert war oder ist erhält einen entsprechenden Nachweis per Post“, sagt Silke Basenach, Leiterin des Gesundheitsamts. Alternativ kann die überstandene Corona-Infektionen mittels des Labor- Ergebnisses über den positiven PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden kann. Es kann also auch auf das Labor-Ergebnis zurückgegriffen werden, wenn dies aufbewahrt wurde. Auch Hausärzte können die Infektion bescheinigen.
Die Nachweise stellen die Personen mit überstandener Corona-Infektion gleich mit Personen mit komplettem Impfschutz. Dies gilt ab 28 Tagen nach dem positiven Labor-Ergebnis und wenn die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, regelt das Gesetz, das zusätzlich noch eine Impfung vorliegen muss, um die entsprechenden Erleichterungen zu erhalten – es reicht dann aber eine Impfdosis aus. In diesem Fall ist der Nachweis über die überstandene Infektion und der Impfnachweis wichtig.