Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

Verstoß gegen die Gurtpflicht führt zu Blutprobe

Fußgönheim (ots) – Am Freitag 14.05.2021 gegen 14:20 Uhr fiel einer Streife der Polizeiwache Maxdorf ein Packetzulieferer auf, welcher nicht angeschnallt war und der Streife entgegenfuhr. Der Gurt war hinter dem Fahrersitz ins Gurtschloss geführt, so dass kein Warnsignal ertönt. Der Fahrer wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen, hierbei wurden deutliche Anzeichen auf aktuellen Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein Urintest verlief positiv auf THC.

Weiterhin konnte neben dem Fahrzeug ein frischer angerauchter Joint festgestellt werden, welcher möglicherweise durch den Fahrer kurz vor der Kontrolle weggeworfen wurden. Der Fahrer musste die Beamten zur Dienststelle begleiten, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe, kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den 22-Jährigen nun eine Strafe in Höhe 500 Euro sowie ein Fahrverbot zu. Wir bitten alle Bürger von Fußgönheim, die am Freitag vergeblich auf ihr Packet gewartet haben um Entschuldigung.

Kraftfahrzeugdiebstahl

Bobenheim-Roxheim (ots) – Der Geschädigte parkte seinen Pkw am 14.05.2021 um 14:00 Uhr, in der Franz-Voll-Straße in Bobenheim-Roxheim. Als er gegen 16:30 Uhr zum Pkw zurückkehrte, war dieser nicht mehr da. Der Pkw wurde durch unbekannte Täter entwendet. Täterhinweise liegen derzeit keine vor. Bei dem Pkw handelt es sich um einen weißen Citroen C3.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Unfall mit mehreren Verletzten

Römerberg (ots) – Ein 48-jähriger PKW-Fahrer und ein 60-jähriger Motorradfahrer befuhren am Freitag 14.05.2021 gegen 14:15 Uhr, die Landstraße 507 in Fahrtrichtung Römerberg. Der PKW-Fahrer überholte dabei den langsamer fahrenden Motorradfahrer. Verkehrsbedingt musste der PKW-Fahrer aufgrund einer vor ihm fahrenden Fahrradfahrerin kurz nach dem Überholvorgang abbremsen, da ein Überholen der Fahrradfahrerin aufgrund des Gegenverkehrs zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war.

Der Motorradfahrer bemerkte dies zu spät und fuhr auf den abbremsenden PKW auf, dieser touchierte aufgrund des Aufpralls die Fahrradfahrerin, die dadurch zu Fall kam. Die 39-jährige Fahrradfahrerin erlitt durch den Sturz Prellungen am gesamten Körper und musste durch den Rettungsdienst zwecks weiteren Untersuchungen ins Krankenhaus verbracht werden.

Auch der Motorradfahrer kam durch den Zusammenstoß zu Fall, der Fahrer und der Sozius erlitten leichte Verletzungen in Form von Prellungen und Schürfwunden, diese mussten jedoch nicht medizinisch versorgt werden. Es entstand ein Sachschaden von insgesamt 2.000 Euro