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Ferienbetreuung an Heidelberger Grundschulen – päd aktiv e. V. bietet Programm rund um Fußball und Nachhaltigkeit
Gute Nachrichten in Pandemiezeiten: In den gesamten Pfingstferien bietet der Verein päd aktiv e. V. im Auftrag der Stadt Heidelberg an sieben gut erreichbaren Grundschulstandorten Ferienbetreuung an. Die aktuellen Bestimmungen der Corona-Verordnung sind berücksichtigt. Rund 300 Schülerinnen und Schüler sind für die beiden Wochen angemeldet. In der Ferienbetreuung wird eine „Kinder-Klima-Europameisterschaft“ veranstaltet, die das diesjährige Format für den 3. Kinderklimagipfel in Heidelberg ist. Beteiligt sind das Agenda-Büro des Umweltamtes der Stadt Heidelberg, der Sportkreis Heidelberg und der Fußballkreis Heidelberg. Die beiden Ferienwochen werden ganz im Zeichen der Themen Fußball und Nachhaltigkeit stehen. Zum einen werden die 300 Grundschulkinder auf das Paule-Abzeichen des Deutschen Fußball-Bundes trainieren; zum anderen werden sie sich mit Themen wie Fairer Handel in der Fußball- und Sportbekleidungsproduktion, Klimawandel und Ernährung sowie Abfallvermeidung und Recycling auseinandersetzen. Die Betreuung wird an der Grundschule Bahnstadt, der IGH-Primarstufe, der Fröbelschule, der Landhausschule, der Heiligenbergschule, der Tiefburgschule und der Steinbachschule angeboten.
Geschwister-Scholl-Schule: Abriss der Sporthalle startet in Pfingstferien – Abbrucharbeiten dauern sechs Wochen
Die Sporthalle der Geschwister-Scholl-Schule wird in den Pfingstferien abgerissen. Das Gebäude gilt seit dem Brand am 12. März 2021 als einsturzgefährdet. Die Abrissarbeiten beginnen in den Ferien, da in diesem Zeitraum auch kontaminierte Baustoffe entsorgt werden. Bis zum Schulstart nach den Ferien sollen diese Materialien entfernt worden sein. Insgesamt dauert der Abriss sechs Wochen. Der Schulbetrieb soll davon weitestgehend unberührt bleiben.
Bereits vor dem Brand war die Sporthalle stark sanierungsbedürftig. Die Planungen für einen Neubau sind daher schon fortgeschritten. Der Bau der neuen Halle soll im Frühjahr 2022 beginnen. Entsprechende Finanzmittel sind bereits für den kommenden Haushalt vorgesehen. Der Neubau soll im Bereich des jetzigen Gebäudes in nachhaltiger Holzbauweise entstehen.
Offenland-Biotopkartierung in Heidelberg – Wichtige Maßnahme zum Schutz von Natur und Landschaft
In Heidelberg führt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ab sofort bis Ende November 2021 und im gleichen Zeitraum im darauffolgenden Jahr 2022 Offenland-Biotopkartierungen durch. Die Kartierungen finden im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen statt. Damit soll ein Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen gewonnen werden. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Bürgerinnen und Bürger werden hierzu um Verständnis gebeten.
Bei der Offenland-Biotopkartierung werden alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Wacholderheiden, Nasswiesen und Feldhecken im Offenland erfasst. Die Informationen, die sich aus der Kartierung ergeben, werden für viele Bereiche genutzt, wie zum Beispiel:
- Umsetzung des Biotop- und Artenschutzes
- Landschafts- und Flächennutzungsplanung
- Langfristige Beobachtung der Entwicklung von Natur und Landschaft
- Wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen
Die Kartierung wird von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt. Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs, sodass die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten werden.
Hintergrund: FFH-Richtlinie zum Schutz von Natur und Landschaft
Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes Baden-Württemberg und der Europäischen Union. Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) sieht eine
regelmäßige Aktualisierung der gesetzlich geschützten Biotope vor. Eine wichtige Grundlage des Naturschutzes bildet außerdem die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; kurz FFH-Richtlinie). Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen miteinander verknüpft.
Digitale Informationsveranstaltungen zur Offenland-Biotopkartierung
Zu Beginn der Kartierungen können interessierte Bürgerinnen und Bürger üblicherweise bei Informationsveranstaltungen im Gelände einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Derzeit können diese Veranstaltungen leider nur im virtuellen Format in der Zeit zwischen den Kalenderwochen 20 und 24 stattfinden. Eine Registrierung oder ein Herunterladen von Software ist dafür nicht erforderlich. Interessierte können sich an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung sind im Internet zu finden unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung.
Corona: Weitere Lockerungen in Heidelberg ab Donnerstag, 20. Mai – Sieben-Tage-Inzidenz konstant unter 50 / Einkaufen ohne Termin und Nachweis möglich / Treffen mit bis zu 10 Personen erlaubt
In Heidelberg greifen ab dem morgigen Donnerstag, 20. Mai 2021, weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen. Heidelberg ist aktuell mit einer Inzidenz von 31,6 die Stadt mit dem niedrigsten Inzidenzwert in Baden-Württemberg und die erste Stadt landesweit, die die Lockerungen für eine Inzidenz von unter 50 umsetzen kann. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) den Grenzwert von 50 unterschritten. Das hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für Heidelberg zuständig ist, am Mittwoch, 19. Mai, offiziell festgestellt.
Neue Regelungen ab 20. Mai
Damit gelten ab Donnerstag, 20. Mai 2021, in Heidelberg folgende neuen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
- Treffen: Im privaten und öffentlichen Raum sind Treffen mit bis zu 10 Person aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen ebenfalls nicht zur Gesamtpersonenzahl dazu.
- Einkaufen: Eine vorherige Terminvereinbarung oder ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung sind nicht mehr erforderlich. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und eine begrenzte Kundenzahl, die sich nach der Größe der Verkaufsfläche richtet. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.
- Freizeit: Außerdem gibt es Lockerungen bei Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Besucherinnen und Besucher sollten sich am besten vorab auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtungen zu den dort geltenden Vorgaben erkundigen.
Für den Zugang zum Zoo Heidelberg ist kein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung mehr erforderlich. Alle Besucherinnen und Besucher müssen aber weiterhin vorab ein Online-Ticket kaufen, damit die Obergrenze für die Besucheranzahl eingehalten werden kann. Die Besucherkontingente werden leicht erhöht. Die Hygienemaßnahmen wie Abstands- und Kontaktregeln sowie die Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände gelten fort. Infos und Tickets unter www.zoo-heidelberg.de/coronainfos. Im Kurpfälzischen Museum und in der Stadtbücherei sind keine Nachweise eines negativen Corona-Tests, einer Impfung oder einer Genesung mehr erforderlich. Der Besuch der Stadtbücherei ist weiterhin nur mit einem gültigen Büchereiausweis möglich. Ein Termin muss dafür nicht mehr vereinbart werden, die Beschränkung der Aufenthaltszeit entfällt. Die gleichen Regeln gelten für den Bücherbus.
Weiter bestehende Regelungen
Darüber hinaus gelten in Heidelberg weiterhin die Regelungen der sogenannten Öffnungsstufe 1, die am 15. Mai 2021 in Kraft getreten sind:
- Gastronomiebetriebe dürfen innen und außen zwischen 6 und 21 Uhr öffnen
- Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben (Ferienwohnungen)
- Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen
- Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien
- Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien
- Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen
- Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (zum Beispiel Minigolfanlagen, Bootsverleih) für kleine Gruppen
- Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen
- Öffnung von Außenbereichen von Bädern
Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen gibt es Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung). Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Ein Überblick der Öffnungsschritte findet sich hier.