Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Blaulicht, Zivilfahrzeug (Foto: Holger Knecht)

Unseriöse Angebote zur Dach- und Steinreinigung – Vorsicht bei Werbung an der Haustür oder im Briefkasten

  • Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen vor unseriösen
    Anbietern für Dach- und Steinreinigungen.
  • Diese bieten ihre Leistungen spontan an der Haustür, per
    Zeitungsbeilage oder Briefkastenwerbung an.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mit äußerst günstigen
    Preisen geworben wird.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt mahnen zur Vorsicht, wenn an
der Haustür mit Briefkastenwerbung und in Zeitungsbeilagen für die Reinigung von
Dächern und Hauseinfahrten geworben wird. Der Verbraucherzentrale wurden in den
letzten Wochen mehrere betrügerische Fälle gemeldet.

Aktuelle Fälle aus den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale

Die Geschichte mit der übrig gebliebenen Zeit: Eine Firma bot an der Haustür die
Reinigung einer Hauseinfahrt an. Der Mitarbeiter gab vor, bei einem Auftrag in
der Nachbarschaft vorzeitig fertig geworden zu sein und noch Reinigungsmaterial
übrig zu haben. Die 30 Quadratmeter könnten deshalb besonders günstig für 350
Euro gereinigt werden. Der Hausbesitzer willigte ein, doch kurz nach Beginn der
Arbeit kamen ihm Zweifel. Auf seine Frage nach einer Visitenkarte wurde ihm
lediglich eine zerfledderte Reisegewerbekarte vorgezeigt – ausgestellt von einer
Behörde in Nordrhein-Westfalen. Der Verbraucher meldete sich bei der Polizei,
die einen Streifenwagen vorbeischickte. Nach erfolgter Personenkontrolle fuhren
die Männer mit ihren in Irland zugelassenen Transportern davon.

Das Angebot von Schwarzarbeit:

Mit einem Faltblatt in der Tageszeitung warb eine Firma für die Reinigung von
Einfahrten. Eine Verbraucherin kontaktierte sie telefonisch. Der Reiniger bot
an, die Arbeiten zu einem günstigeren Preis „schwarz“ zu verrichten und
versprach sieben Jahre Garantie. Da die Arbeiten schlecht ausgeführt waren,
wollte die Kundin die Arbeiten reklamieren. Da sie die Arbeiten ohne Rechnung in
Auftrag gegeben hatte, hatte sie sich die Möglichkeiten zur Reklamation
genommen. Schwarzarbeit ist illegal und kann Bußgelder nach sich ziehen. Mit
dieser Masche wehren dubiose Anbieter mögliche Ansprüche ab.

Das Problem mit der Rechnung:

Eine andere Hausbesitzerin fand einen Werbeflyer in ihrem Briefkasten und
beauftragte die Firma über die angegebene Mobilfunknummer. Die Arbeiter
veranstalteten eine Riesenschweinerei. Daher forderte die Verbraucherin die
Handwerker nach vier Stunden auf, die Arbeiten abzubrechen. Sie reklamierte die
Arbeitsweise der Männer telefonisch und verlangte eine Rechnung für die bisher
erbrachte Arbeit. Die Rechnung mit gefälschter Firmenadresse und ohne Steuer-
und Rechnungsnummer belief sich auf 2.000 Euro. Die Auftraggeberin reklamierte
telefonisch die fehlenden Angaben und den sittenwidrigen Preis. Die Firma zeigte
sich uneinsichtig. Erst als sie mit der Polizei drohte, erhielt sie eine neue
Rechnung mit einer anderen Firmenanschrift. An diese Adresse schickte sie ein
Widerspruchsschreiben per Einschreiben, das als unzustellbar zurückkam.

Eine andere Firma wollte eine bemooste Außenfläche in zwei bis drei Tagen zu
einem Preis von 3.600 Euro reinigen. Die Reinigung mit einem dieselbetriebenen
Apparat und die Versiegelung mit einer Gießkanne war nach fünf Stunden erledigt.
Der Arbeiter verlangte den vereinbarten Betrag in bar.

Zum Schutz vor dubiosen Angeboten geben Verbraucherzentrale und
Landeskriminalamt folgende Tipps:

  • Wenn Fremde klingeln, sollte eine Türsprechanlage genutzt oder
    die Haustür nur mit einer Türsperre geöffnet werden.
  • Drückerkolonnen sollten nie spontan an der Haustür beauftragt
    werden. Es ist ratsam, sich zunächst eine Visitenkarte oder ein
    Faltblatt mit Angaben wie Firmenname, Firmenanschrift und ggfs.
    Internetadresse geben zu lassen. Die Angaben können dann in Ruhe
    geprüft werden.
  • Es ist immer sinnvoll, Vergleichsangebote von ortsansässigen
    Handwerkern einzuholen und Angebote zu vergleichen.
  • Wer allein und verunsichert ist, sollte einen Nachbarn
    hinzuziehen und ihn um Unterstützung bitten.
  • Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, macht sich strafbar.
  • Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, also

an der Haustür oder in einer Wohnung, abgeschlossen werden, können innerhalb von
14 Tagen widerrufen werden.

  • Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass die
    geleistete Arbeit nicht bar bezahlt, sondern der Betrag nach
    Erhalt einer Rechnung überwiesen wird.
  • Bei verdächtigen Personen oder Angeboten sollte sofort die
    Polizei unter der Notrufnummer 110 informiert werden.

Weitere Informationen zum Thema sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale
unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/handwerker und bei der der Polizei
unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/ zu
finden.

Beratung und Hilfen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und
in den Polizeipräsidien:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-rlp/karte-beratungsorte
https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/

Autoscheiben eingeschlagen – Zeugen gesucht

Klein-Winternheim (ots) – 18.05.2021, 06:17 Uhr

In der Nacht von Montag auf Dienstag wurden von bislang unbekannten Tätern in
der Pariser Straße und in der Straße Am Bandweidenweg in Klein-Winternheim, zwei
geparkte Pkw beschädigt. An den beiden Autos wurden zunächst die Seitenscheiben
der Fahrertür eingeschlagen. Hiernach wurde von den Tätern der Hebel zur Öffnung
der Motorhaube betätigt, um selbige zu öffnen. Bislang ist unklar mit welcher
Intension die Motorhaube geöffnet wurde, da dort keinerlei Veränderungen
festzustellen waren. Von den Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Mainz
3 wurden die Ermittlungen aufgenommen und erste Spuren gesichert, allerdings
bestehen derzeit keine konkreten Hinweise auf den oder die Täter. Wer
sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit
der Polizeiinspektion Mainz 3 unter der Rufnummer 06131/65-4310 in Verbindung zu
setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz3@polizei.rlp.de an die
Polizei übermittelt werden.

Einbruch in Lokal

Mainz (ots) – Montag, 17.05.2021, 20:20 Uhr bis Dienstag, 18.05.2021, 14:30 Uhr

In der Nacht von Montag auf Dienstag sind unbekannte Täter in ein Lokal in der
Martinsstraße eingebrochen. Sie hebelten einen Zigarettenautomaten auf und
entwendeten daraus Zigaretten und Bargeld in bislang unbekannter Höhe. Es liegen
keine Täterhinweise vor.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung
zu setzen.

Unfälle bei Aquaplaning

Rheinhessen (ots) – Auf regennasser Strecke geriet ein 21-jähriger PKW-Fahrer am
18.5.2021 gegen 18:42 Uhr auf der A 61 bei Worms ins Schleudern. Er kollidierte
mit seinem PKW mit der Mittelschutzplanke. An der Unfallstelle ging zu dieser
Zeit gerade ein Platzregen nieder und es bildete sich Aquaplaning. Der
21-Jährige blieb unverletzt. An seinem PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca.
6.000 Euro. Das Auto war nicht mehr Fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Ein weiterer Unfall auf nasser Fahrbahn ereignete sich auf der A 61 bei Armsheim
gegen 19:20 Uhr. Auch dort geriet bei Aquaplaning ein 31-jähriger PKW-Fahrer ins
Schleudern und prallte dabei in die Mittelschutzplanke. Da sein beschädigter PKW
quer auf der Autobahn zum Stehen kam, musste die A 61 kurzzeitig gesperrt
werden. Der Mann verletzte sich durch den Unfall leicht an der Hand. An seinem
PKW entstand Totalschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro. Der PKW musste
abgeschleppt werden.

Im Überholverbot Streifenwagen überholt

Rheinhessen/Gundheim (ots) – Trotz dem Überholverbot für LKW sowie PKW mit
Anhängern ließ es sich ein 33-jähriger PKW-Fahrer nicht nehmen, am 18.5.2021
gegen 10:25 Uhr auf der A 61 in Höhe Gundheim mit seinem Gespann aus PKW und
Anhänger einen Streifenwagen der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim zu
überholen. Der 33-Jährige wurde anschließend von den Beamten auf der Tank- und
Rastanlage Wonnegau-West angehalten. Er muss nun mit einem Bußgeld rechnen.

Verkehrsunfall auf der B9 mit 2 Leichtverletzten

Nackenheim (ots)

Am Dienstag, dem 18.05.2021, gegen 16.45 Uhr befuhr eine 61-jährige Frau aus Worms mit ihrem Pkw die B9 aus Richtung Mainz kommend, in Richtung Nierstein. Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens hatte sich auf der rechten der beiden Fahrspuren ein Rückstau gebildet. Ca. 200 m bevor die B9 einspurig für jede Fahrtrichtung wird, wollte die Frau nicht warten, sondern suchte ihr Heil in einem Fahrstreifenwechsel nach links, um so ein paar Meter „gut zu machen“. Hierbei hatte sie jedoch den sich von hinten auf dieser linken Spur befindlichen Pkw des 62-jährigen Eimsheimers übersehen, so dass es zum Zusammenstoß kam. Beide Fahrer wurden leicht verletzt. Die Frau wurde mit dem RTW in ein Mainzer Krankenhaus transportiert. Der Mann dagegen möchte sich in hausärztliche Behandlung begeben. An den Kfz. entstand ein Gesamtschaden von ca. 10.000 Euro. Sie waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die B9 war für ca. 35 Minuten voll gesperrt.