Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 20. Mai 2021.
Erster Tagesordnungspunkt war die „Satzung für die Abrechnungseinheit Haardt-Gimmeldingen zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Neustadt an der Weinstraße“. Nach der Priorisierung der Abrechnungseinheiten „Innenstadt“, „Hambacher Höhe West“ und „Böbig“ folgt nun die Abrechnungseinheit „Haardt-Gimmeldingen“, da auch hier bevorstehende Ausbaumaßnahmen wie bspw. in der Haardter Straße und in mehreren in der Einheit befindlichen Verkehrsanlagen (Erneuerung der Straßenbeleuchtung) über wiederkehrende Ausbaubeiträge abgerechnet werden sollen. Beim wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag ist der Gemeindeanteil in der Ausbaubeitragssatzung festzulegen. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist seit Mai 2020 grundsätzlich verpflichtet, im gesamten Stadtgebiet wiederkehrende Ausbaubeiträge einzuführen. Das Thema wird abschließend in der nächsten Stadtratssitzung beraten.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Ausbau der Talstraße zwischen Fröbel- und Gipserstraße sowie dem Umbau des „kleinen Kohlplatz“ und der Verbindungsstraße zum „großen Kohlplatz“ in Höhe von 275.000 Euro. Grund ist, dass sich im Zuge der Planungen Ergänzungen, wie eine barrierefreie Bushaltestelle und ein durchgängiger Gehweg ergeben haben.
Den Auftrag für den Neubau einer Stützwand in der Wallgasse zwischen der Wiesen- und der Maximilianstraße ging für rund 123.000 Euro an eine Firma aus Imsweiler. Die Mauer ist auf einer Länge von etwa 20,50 Metern stark deformiert. Die neigt sich in Richtung Generalzolldirektion und weist erhebliche Mängel in Punkten Stand- und Verkehrssicherheit auf. Darüber hinaus entstanden durch die Verformung zahlreiche Risse im Asphalt auf der darüber liegenden Straße.
Zudem vergab das Gremium den Auftrag für den Neubau von Urnenstelen auf dem Hauptfriedhof an eine Firma aus Hainfeld. Der Auftragswert liegt bei rund 64.000 Euro. Hintergrund ist, dass diese Art von Bestattungen sehr gut angenommen wird. Deshalb ist eine Erweiterung notwendig.
Der Hauptausschuss empfiehlt die Vertage zur Durchführung des Schülerverkehrs von und zur Schubertschule sowie zur August-Becker-Schule vom Schuljahr 2021/20222 bis 2025/2026 an den Malteser-Hilfsdienst aus Limburg an der Lahn. Der Stadtrat wird den Beschluss fassen.
Ein Unternehmen aus Mannheim soll die Mittagsverpflegung für die Eichendorff-Schule für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 übernehmen. Für die Heinz-Sielmann-, die Ost-, die Schubert- und die Georg-von-Neumayer-Realschule soll das Essen aus Weingarten kommen. Die tägliche Liefermenge beträgt rund 475 Essen, der Anteil an Bioprodukten liegt bei mindestens 15 Prozent.
Der Hauptausschuss votierte zudem dafür, dass der Eigenanteil der Eltern für die Mittagsverpflegung an den fünf Ganztagsschulen in Neustadt ab dem Schuljahr 2021/2022 auf 4,25 Euro je Mittagessen festgelegt wird. Bisher lag er bei 3,50 Euro. Der Stadtrat trifft die abschließende Entscheidung.