Neustadt an der Weinstraße – Welche Unterschiede gibt es zum Einmalbeitrag? Welcher Vorteil hat der wiederkehrende Beitrag? Oder wie hoch ist eigentlich die Summe des Beitrags? – zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Bürgerinnen und Bürger ab sofort Antworten.
Unter www.neustadt.eu/strassenausbaubeitraege können alle Informationen zu Straßenausbaubeiträgen und wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen nachgelesen werden. Auch die entsprechenden Satzungen zu den Abrechnungseinheiten sind auf der Seite abrufbar.
Zum Hintergrund:
Bei Ausbaumaßnahmen, die die komplette Straße oder nur Teile wie Fahrbahn, Gehwege oder Beleuchtung betreffen, sind die Gemeinden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) grundsätzlich verpflichtet, Ausbaubeiträge zu erheben. Im Mai 2020 hat der Landesgesetzgeber das KAG mit der Folge geändert, dass künftig nur noch wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben sind; Einmalbeiträge sollen nur noch in Ausnahmefällen eine Rolle spielen.