Speyer – Ab Freitag, 28. Mai 2021, tritt in Speyer die Bundesnotbremse außer Kraft. Da die 7-Tage-Inzidenz laut den Meldungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) am heutigen Mittwoch den fünften Werktag in Folge unter dem Wert 100 lag, gelten ab Freitag die Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz. So sind auf Grundlage der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) vom 19. Mai 2021 Öffnungsschritte in diversen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens möglich.
„Wir freuen uns sehr, dass nun auch in Speyer die Infektionszahlen sinken und sich der positive Effekt der Schutzmaßnahmen eingestellt hat. Speyer hat sich von Pandemiebeginn an durch eine stringente Kontaktnachverfolgung und seit diesem durch eine breitgefächerte Schnellteststrategie ausgezeichnet. Beides erzielt eine frühe Unterbrechung der Infektionsketten und dämmt somit das Infektionsgeschehen ein. Dass die Inzidenz seit dem Pfingstwochenende konstant unter der 50er Marke liegt, zeigt, dass wir mit einem guten Gefühl in den Sommer starten und die Bürgerinnen und Bürger für ihre Anstrengungen belohnt werden können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
„Daher wird die Stadt die aktuelle Allgemeinverfügung zum 31. Mai auslaufen lassen, sodass ab kommendem Montag in der Innenstadt und am Berliner Platz keine Maskenpflicht mehr vorgesehen ist. Diese Änderung soll aber nicht von dem weiterhin für jede und jeden geltenden Verantwortungsbewusstsein entbinden. Wir müssen weiterhin achtsam bleiben, um die gewonnenen Freiheiten nicht wieder aufgeben zu müssen“, unterstreicht die Stadtchefin.
Ab dem 28. Mai wird die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr aufgehoben und die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelockert. So dürfen sich im öffentlichen Raum zwei Haushalte treffen, maximal aber fünf Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis nicht mitzählen.
Der gesamte Einzelhandel kann unter den gleichen Bedingungen wie bislang in Geschäften des täglichen Bedarfs öffnen. Neben Maskenpflicht und Abstandsgebot darf sich in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm aufhalten, bei einer Verkaufsfläche ab 800 qm gilt die Regelung von einer Person pro 20 qm.
Die Außengastronomie darf unter folgenden Auflagen öffnen: Die Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und mit Vorausbuchungs- und Maskenpflicht bis zum Platz sowie unter Kontakterfassung erfolgen. Eine Bewirtung an der Theke und Selbstbedienung sind nicht zulässig. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
Auch für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere, Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen ebenso wie Camping- und Wohnmobilstellplätze mit eigenen sanitären Anlagen greift der Öffnungsschritt unter bestimmten Auflagen. So gilt für Gäste in Hotels und ähnlichen Einrichtungen kontaktarmer Urlaub (beispielsweise Frühstück auf dem Zimmer) sowie die Testpflicht bei Anreise und danach alle 48 Stunden für Personen, die weder geimpft noch von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Alle Regelungen zum Thema Beherbergung sind auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz zu finden: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen.
Körpernahe Dienstleistungen sind sowohl im medizinischen als auch kosmetischen Bereich zulässig. Kann wegen der Art einer körpernahen Dienstleistung (wie z.B. bei einer Bartrasur oder einer bestimmten kosmetischen Anwendung) eine Maske nicht getragen werden, gilt die Testpflicht.
Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur und Sport
„Auch die Bereiche Kultur und Sport werden endlich ein gutes Stück entlastet“, freut sich Bürgermeisterin und Kultur- und Sportdezernentin Monika Kabs. „Die Kulturbranche war von einem sehr langen, teilweise existenzbedrohenden Stillstand und die Kulturschaffendem von einem immensen Druck belastet. Ich hoffe sehr, dass der Sommer eine Verschnaufpause für unsere Künstlerinnen und Künstler und bereithält und unser Kulturbüro wie gewohnt außergewöhnliche Momente schaffen darf.“
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Freien in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten zulässig.
Kulturveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Zuschauern möglich. Es gilt neben den Abstands-, Hygiene- und Kontakterfassungsregeln die Pflicht zur Vergabe von festen Sitzplätzen. Zuschauer müssen getestet, vollständig geimpft oder genesen sein.
In Speyer öffnet der Kulturhof Flachsgasse ab Freitag, 28. Mai 2021 seine Türen für die Ausstellungen „Rupert Eder, Jo Schöpfer und Ivo Ringe: Trio“ in der Städtischen Galerie, die nach mehrmaliger Verlängerung nur noch bis 30. Mai zu sehen ist, und „Franziska Rutishauser: Close Strangeness“ in den Räumen des Kunstvereins. Es gilt eine Vorausbuchungspflicht. Diese kann telefonisch montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232/14-2399 erfolgen.
Das Purrmann-Haus zeigt ab Donnerstag, 3. Juni 2021 die größte öffentliche Sammlung an Werken des bedeutenden Künstlerpaares der Klassischen Moderne Hans Purrmann (1880-1966) und Mathilde Vollmoeller-Purrmann (1876-1943).
Das Museum öffnet unter begrenzten Öffnungszeiten: freitags von 15 bis 17 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr, sonntags und an Feiertagen von 11 bis 13 Uhr. Termine können montags bis donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232/14-2020 vereinbart werden.
Laut Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz kann Gruppensport außen mit maximal fünf Personen auch unter Anleitung eines Trainers aus fünf Haushalten mit Abstand betrieben werden. Innen ist das Training mit Abstand und maximal einer Person auf 40 qm und Testpflicht erlaubt. Im Innenbereich müssen die Sportlerinnen und Sportler getestet, geimpft oder genesen sein.
Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen draußen unter Anleitung eines Trainers gemeinsam Sport treiben. Im Innenbereich gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen ist mit der Pflicht zur Testung und Kontaktnacherfassung möglich, sofern sich eine Person auf 40 qm Trainingsfläche aufhält.
Die Sportstätten in Speyer dürfen ab Freitag, 28. Mai 2021 gemäß den erteilten Genehmigungen für das Sommerhalbjahr 2021 wieder unter Beachtung der Vorgaben genutzt werden, sofern eine Nutzung der öffentlichen Sportstätten über die Pfingstferienzeit beantragt wurde. Ist dies nicht der Fall, steht die jeweilige öffentliche Sportstätte nach den Pfingstferien, also ab Freitag, 4. Juni 2021 den Vereinen wieder zur Verfügung.
Im Profi- und Spitzensport sind bis zu 100 Zuschauer mit Maske, unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie einem festen Sitzplatz gestattet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI aktuell bei 37,6 und somit den zweiten Werktag in Folge unter 50. Bleibt die Inzidenz an fünf Werktagen unter dem Wert 50 öffnet die Gastronomie am übernächsten Tag auch im Innenbereich und es sind Kulturveranstaltungen nicht nur im Freien gestattet. Laut Perspektivplan des Landes Rheinland-Pfalz sind ab dem 2. Juni 2021 weitere Öffnungsschritte vorgesehen.