Ex-Freund verstößt gegen Gewaltschutzgesetz

Frankenthal – Am 13.12.2015, gegen 20.30 Uhr suchte ein 32-Jähriger das Anwesen seiner 31- jährigen Ex-Freundin in Frankenthal auf, obwohl dies ihm anhand vorangegangener Vorfälle mittels einer Gewaltschutzverfügung seitens des Gerichtes untersagt wurde.

Obwohl ihm seine Ex-Freundin den Zutritt verwehrte und er ihre Wohnung somit nicht betreten konnte, muss er sich dennoch wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten.