Kaiserslautern – Der Stadtrat hat in seiner Sondersitzung am 31.05.2021 einen sogenannten Beharrungsbeschluss gefasst und damit den von der ADD beanstandeten Haushaltentwurf für die Jahre 2021 und 2022 bekräftigt.
Es soll nun Widerspruch gegen die Verfügung der ADD vom 18. Mai eingelegt werden und notfalls auch der Klageweg beschritten werden. Damit ist die von der ADD gewünschte und von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B vorerst vom Tisch. Am 14. Juni soll nun eine weitere Sondersitzung stattfinden, in der dann auch verschiedene externe Haushaltsexperten gehört werden sollen.
Da die Stadt somit vorerst keinen genehmigten Haushalt vorweisen kann, darf die Verwaltung aktuell nur Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Damit können keine neuen Projekte in Angriff genommen werden. Auch der neue Stellenplan liegt vorerst auf Eis.
Grünes Licht gab der Stadtrat indes gestern für die ebenfalls von der Verwaltung vorgeschlagene Einführung einer Wettbürosteuer. Sie kann jedoch nur zu einem sehr geringen Teil zur Kompensation der Haushaltslücke beitragen. Das Steueraufkommen durch die im Stadtgebiet angesiedelten Wettbüros kann momentan nicht konkret bestimmt werden. Aufgrund der Erfahrungswerte aus Ludwigshafen und Koblenz kann jedoch von einem Ertrag in Höhe von ca. 150.000 Euro jährlich ausgegangen werden.