Beindersheim: Verkehrsunfall mit Flucht

Beindersheim – Der Geschädigte parkte seinen schwarzen Audi A4 am 10.12.2015 zwischen 17:00 und 07:15 des Folgetages vor seinem Anwesen in der Kirchenstraße. Ein nicht bekannter PKW fuhr gegen seinen vorderen linken Kotflügel und die Stoßstange und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle.

Beim Unfallverursacher könnte es sich um ein rotes Fahrzeug handeln. Entsprechende rote Lackspuren wurden beim Geschädigten festgestellt und gesichert. Ihm entstand ein Schaden von ca. 1000€.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.

In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal

Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.