Zwei mal fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
Speyer (ots) – Am 05.06.2021 gegen 10:10 Uhr konnte bei einer Verkehrskontrolle betäubungsmitteltypische Auffälligkeiten beim Fahrer festgestellt werden. Ein Urintest verlief anschließend positiv, sodass eine Blutprobe angeordnet und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und der Führerschein sowie der Fahrzeugschlüssel sichergestellt wurden.
(ots) – Am 04.04.2021 gegen 17:45 Uhr konnte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Im Erlich in Speyer bei einem PKW-Führer Auffälligkeiten festgestellt werden, die auf einen Konsum von Betäubungsmitteln zurückzuführen sein dürfte. Ein Test verlief positiv, sodass ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt wurde.
Je nach Blutprobenergebnis erwartet den PKW-Führer noch ein weiteres Verfahren wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Des Weiteren wird die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert, sodass die Verkehrskontrolle weitreichende Folgen für den PKW-Führer haben dürfte. Deshalb appelliert die Polizei nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilzunehmen
Unter Alkoholeinfluss einen PKW geführt
Speyer (ots) – Am 06.06.2021 um kurz nach Mitternacht wurde die Polizei darüber informiert, dass ein offensichtlich alkoholisierter PKW-Fahrer seinen PKW auf einem Parkplatz in der Wormser Landstraße in Speyer abgestellt hatte. Bei einer Kontrolle durch die Polizei konnte beim Fahrer ein Atemalkoholwert von 3,1 Promille festgestellt werden. Auch hier wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein und Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Den Fahrer erwartet neben dem Strafverfahren auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und somit zu einem Verlust der eigenen Mobilität. Auch hier appelliert die Polizei nicht unter dem Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilzunehmen.
Betäubungsmittelfund bei Personenkontrolle
Speyer (ots) – Bei einer Fußstreife im Bereich der Maximilianstraße in Speyer am 05.06.2021 gegen 22 Uhr sollte eine Personengruppe kontrolliert werden, aus der eine Person zunächst flüchtete. Der Geflüchtete konnte jedoch im Nahbereich von einer weiteren Polizeistreife angetroffen und kontrolliert werden, da er versuchte auf der Flucht eine geringe Menge Betäubungsmittel wegzuwerfen. Das Betäubungsmittel konnte aufgefunden und asserviert werden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.