Saarbrücken -28 Fälle der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung deckten 20 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken in der vergangenen Woche (KW 22) auf. An insgesamt drei Tagen überprüften sie fünf Unternehmen und 26 Personen im Saarland. Im Blickpunkt standen vor allem asiatische Staatsangehörige und Geschäfte.
Asiatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden oftmals mit falschen Versprechungen über das Internet nach Deutschland gelockt. Die Einreise nach Deutschland ist dann vielfach illegal. Weil sie in der Regel die hiesige Sprache nicht sprechen und sich hier nun unerlaubt aufhalten, befinden sie sich schnell in einem Abhängigkeitsverhältnis.
Die ersten Überprüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:
– 13 x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB)
– 10 x Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
– 5 x Leistungsbetrug
– 11 x unerlaubter Aufenthalt
– 4 x Einschleusen von Ausländern
In zwei Fällen konnten Fluchtversuche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die schnelle und professionelle Reaktion der Zollbeamten verhindert werden.
Die Personen, die sich nicht ausweisen konnten bzw. die keine Aufenthaltsgenehmigung hatten, wurden vorläufig festgenommen.
„Unsere Kontrollen ergeben vielfach, dass die Zwangslage der Arbeitnehmer ausgenutzt wird. Genauer gesagt, dass ihre Arbeitskraft ausgenutzt wird“,
so Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken.
„Wenn es um diese Form der Ausbeutung geht, spielen oftmals auch andere Deliktsbereiche eine Rolle. Darunter fallen vor allem die unerlaubte Einreise, der unerlaubte Aufenthalt und
der Menschenhandel. Deshalb ist eine gute behördenübergreifende Zusammenarbeit extrem wichtig.“
Die Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgten teilweise gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des Landespolizeipräsidiums. Die Polizei übernahm die weitere Sachbearbeitung wegen des unerlaubten Aufenthalts und des Einschleusens von Ausländern sowie die notwendigen Identitätsfeststellungen.
Im Zeitraum vom 31.05. bis 06.06.2021 wurden in einer europaweiten Kontrollaktion vornehmlich asiatische Personen kontrolliert, um Informationen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu sammeln. Die Aktion zielte darauf ab, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potentielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. In Deutschland wurden diese Kontrollen vom Bundeskriminalamt koordiniert, angestoßen wurde die Aktion von Europol.