WIESBADEN – Im Rahmen von Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt seit April 2021 gegen mehrere Polizeibeamte des Landes Hessen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und weiterer Straftaten führen, werden seit heute Morgen sechs Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main vollstreckt.
Die Ermittlungen beruhen auf einem bei der Staatsanwaltschaft Mainz gegen einen 38-jährigen in Rheinland-Pfalz wohnhaften und zuletzt beim Spezialeinsatzkommando (SEK) des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main eingesetzten Polizeibeamten geführten Ermittlungsverfahren. Dem Beschuldigten werden in diesem Verfahren unter anderem der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt. Im Zuge der Auswertung der bei ihm sichergestellten Mobiltelefone wurden mehrere Chatgruppen festgestellt, in denen zum Teil strafrechtlich relevante Inhalte und zahlreiche weitere Teilnehmer der Chatgruppen identifiziert werden konnten. Da es sich auch bei diesen nun als Beschuldigte geführten Personen um SEK-Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main handelt, werden diese Ermittlungen seit Mitte April 2021 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt.
Das Hessische Landeskriminalamt hat am 21. April 2021 im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen und im weiteren Verlauf eine Arbeitsgruppe eingerichtet. In den vergangenen Wochen hat diese Arbeitsgruppe Ermittlungen zur umgehenden und vollumfänglichen Aufklärung der im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwürfe durchgeführt.
Die hiesigen Ermittlungen richten sich gegen 20 männliche Personen, darunter 19 aktive Polizeibeamte und ein ehemaliger Polizist, im Alter von 29 bis 54 Jahren. 17 Beschuldigte sind verdächtig, als Teilnehmer verschiedener Chatgruppen untereinander Beiträge mittels Messenger-Diensten verbreitet zu haben, die volksverhetzende Inhalte haben (§ 130 StGB) bzw. Abbildungen einer ehemaligen nationalsozia-listischen Organisation beinhalten (§ 86a StGB). Die besagten Beiträge stammen vorwiegend aus den Jahren 2016/2017. Die letzten relevanten Inhalte wurden in geringer Anzahl in Chats von Anfang des Jahres 2019 festgestellt. Gegen drei der 20 Beschuldigten wurden Ermittlungen alleine aufgrund des Verdachts der Strafvereitelung im Amt aufgenommen, da sie Teilnehmer der relevanten Chatgruppen waren und als Vorgesetzte die in Rede stehende Kommunikation nicht unterbunden und geahndet haben.
Bei den heutigen Durchsuchungsobjekten handelt es sich um die Wohnungen von sechs Beschuldigten im Alter zwischen 41 und 47 Jahren in verschiedenen Ortschaften in Hessen sowie um deren Arbeitsplätze im Polizeipräsidium Frankfurt am Main.
Gegen alle 19 beschuldigten aktiven Polizeibeamten wurde das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Einer der Beamten wird darüber hinaus suspendiert werden. Zudem erfolgt eine Überprüfung der kommunikativen Inhalte auf ei-ne etwaige dienstrechtliche Relevanz.