Frankenthal – Vor dem Hintergrund stark gesunkener Inzidenzzahlen gilt in Frankenthal seit Donnerstag, 2. Juni 2021, keine generelle Maskenpflicht mehr in der Innenstadt. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung wurde aufgehoben. Davon unberührt bleibt allerdings die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2/ KN95-Maske) auf dem Wochenmarkt.
Diese verschärfte Maskenpflicht ist ist in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung weiterhin auch für Wochenmärkte festgelegt, ebenso wie der Mindestabstand von 1,50 Meter. Einzig die im sonstigen Einzelhandel gültige Personenbegrenzung, gemessen an der Verkaufsfläche, gilt auf Märkten nicht.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang ebenfalls darauf hin, dass Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygienekonzepte auch für Geimpfte und Genesene weiterhin gelten. Sie werden einzig bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt und unterliegen nicht der Testpflicht, zum Beispiel in der Innengastronomie. Außerdem müssen Geimpfte und Genesene als enge Kontaktpersonen einer mit dem Coronavirus infizierten Person oder bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten nicht in Quarantäne.