Speyer – Nachdem am heutigen Montag, 14. Juni 2021, die Terminbuchung für die Drive-Thru-Impfaktion am kommenden Sonntag gestartet ist, zieht die Stadtverwaltung eine erste Bilanz.
Da sich nicht nur – wie vorgesehen – Speyerer und Personen aus dem direkten Umland, sondern deutschlandweit in das Buchungssystem einwählten, wurde der Server maßlos beansprucht und war zwischenzeitlich nicht mehr funktionstüchtig. Somit konnten von den 2500 freigeschalteten Terminen nur 330 verbindlich zugesagt werden.
Bis zum frühen Montagabend ist der Server noch immer überlastet, weshalb aller Voraussicht nach erst am Dienstag, 15. Juni 2021 wieder auf das System zugegriffen werden kann. Sollte das Problem von der betreibenden Firma des Portals, die unter Hochdruck an einer Lösung arbeitet, im Laufe des morgigen Tages nicht behoben werden können, muss ein alternatives Prozedere zur Vergabe der Impfungen vorgezogen werden.
Bis dahin können impfwillige Bürger am morgigen Dienstag erneut versuchen, einen Termin über das Ticketportal zu buchen, da dann vorerst die restlichen Kontingente – unabhängig von einer bestimmten Uhrzeit – verfügbar sein sollen, sofern der Server stabil ist.
„Heute haben sehr viele Menschen Zeit und Geduld darin investiert, einen Impftermin zu erhalten und damit deutlich gemacht, wie groß die Impfbereitschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern ist. Auch wenn eine nicht erfolgreiche Terminbuchung bei einigen verständlicherweise zu Frustration geführt haben mag, bitte ich um Geduld und Verständnis für diese Ausnahmesituation“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Denjenigen, die eine Bestätigung auf der Terminbuchungswebsite angezeigt wird, allerdings keine Bestätigungsmail erhalten haben, wird diese E-Mail entweder zugeschickt, sobald der Server entlastet ist, oder sie wird in den nächsten Tagen manuell von der städtischen EDV-Abteilung versendet.
Wer mehrere Versuche gestartet und somit mehrere Bestätigungen erhalten hat, wird dringend gebeten, die nicht benötigten Termine umgehend zu stornieren, damit sie für andere Bürger freigegeben werden können.