Heidelberg – Angehörige von Patienten des Universitätsklinikums Heidelberg können diesen nun wieder von Beginn des Klinikaufenthaltes an familiären Beistand leisten: Ab Montag, 28. Juni 2021, sind Besuche ab dem Tag der stationären Aufnahme – nicht mehr wie bisher ab dem fünften Tag – ohne Voranmeldung erlaubt. Möglich machen es die weiterhin sinkenden Infektionszahlen und eine deutliche Entspannung der Lage in den Kliniken.
Neu ist außerdem, dass nun auch wieder Jugendliche ab 12 Jahren als Besucher oder Begleitpersonen zugelassen sind. Die Einschränkungen in Bezug auf Patientenzahl und Besuchszeit bleiben vorerst bestehen. Besucherinnen und Besucher benötigen weiterhin die Bescheinigung eines tagesaktuellen Testergebnisses, einer vollständigen Impfung oder Genesung.
Die Besuchsregeln im Detail
- Jeweils ein Besucher pro Patient und pro Tag
- Besuchszeit: 16 bis 18 Uhr täglich
- Neu ab dem 28. Juni: Zutritt als Besucher oder Begleitperson ab 12 Jahren
Ausnahmen von den Einschränkungen gelten nach Absprache mit den Stationsteams für:
- Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
- Angehörige von Palliativpatienten
- Begleitperson, die die Schwangere unter der Geburt begleitet
- Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird
- Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
- vom UKHD zertifizierte Dolmetscher zur Verdolmetschung von erforderlichen Patient-Arzt/Pflegegesprächen
In der Kinderklinik gilt:
- Der bisher geltende Besuchsstopp bleibt zum Schutz der besonders vulnerablen jungen Patienten vorerst bestehen. Ausnahmeregelungen werden in sehr streng reglementierten Einzelfällen schriftlich von den Stationsoberärzten erteilt.
- Mitaufgenommene Begleitpersonen sind möglich, Väter und Mütter können täglich abwechseln. Es darf immer nur ein Elternteil anwesend sein.
Im Zentrum für Psychosoziale Medizin (ZPM) gilt:
- Die dort stationär betreuten Patienten dürfen, soweit sie selbst mobil sind, auch weiterhin keine Besuche in den Kliniken empfangen, sondern sollen sich nach Möglichkeit im Außenbereich treffen.
Voraussetzungen für den Besuch in den Universitätskliniken:
- Bescheinigung eines tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnisses
- Oder: Nachweis einer vollständigen Impfung, ab 14 Tage nach der Zweitimpfung
- Oder: Nachweis einer Covid-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate (Vorlage des letzten positiven PCR-Testergebnisses, Mindestabstand zum Klinikbesuch: 28 Tage)
- Oder: Nachweis einer Covid-Infektion, die länger als ein halbes Jahr zurückliegt (Vorlage des letzten positiven PCR-Testergebnisses), und Nachweis einer einmaligen Auffrischungsimpfung
- Zutritt nur mit FFP2-Maske (wird bei Bedarf ausgehändigt)
- Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers
- Einhaltung der Abstandsregeln
Wer kein tagesaktuelles Testergebnis vorweisen kann, hat die Möglichkeit, sich an einem speziell eingerichteten „Abstrichfenster“ am Altbau Chirurgie zwischen 15 und 17 Uhr testen zu lassen.
Eine Liste der Testzentren in Heidelberg findet sich hier.
Weitere Informationen zu Besuchszeiten und Hygieneregeln finden Sie hier:
UKHD-Corona-Webseite