Wiesbaden – 53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Das ist das Ergebnis der Sitzung vom 8. und 9. Juli 2021 des Bundeswahlausschusses in Berlin. Der Bundeswahlausschuss hat die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel dazu: „Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken.“ An der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 wurde nach den Feststellungen des Bundeswahlausschusses 48 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet. Davon nahmen letztlich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teil.
Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.
Im 19. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
1. CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands
2. SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
3. DIE LINKE DIE LINKE
4. GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
5. CSU Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
6. FDP Freie Demokratische Partei
7. AfD Alternative für Deutschland
Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
8. FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
9. BVB/FREIE WÄHLER Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler
Folgende 44 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen):
1. MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller
2. Tierschutzallianz Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
3. Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
4. BP Bayernpartei
5. Gartenpartei Gartenpartei
6. Deutsche Konservative DEUTSCHE KONSERVATIVE
7. MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
8. III. Weg DER DRITTE WEG
9. SSW Südschleswigscher Wählerverband
10. LIEBE Europäische Partei LIEBE
11. Bündnis C Bündnis C – Christen für Deutschland
12. UNABHÄNGIGE UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
13. Die Humanisten Partei der Humanisten
14. dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland
15. Volt Volt Deutschland
16. Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
17. Team Todenhöfer Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei
18. ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei
19. BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
20. LD Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
21. WiR2020 WiR2020
22. FAMILIE Familien-Partei Deutschlands
23. Gesundheitsforschung Partei für Gesundheitsforschung
24. BÜNDNIS21 diePinken/BÜNDNIS21
25. PIRATEN Piratenpartei Deutschland
26. V-Partei³ V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
27. DiB DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
28. NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands
29. SGV SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung
30. PdF Partei des Fortschritts
31. B* bergpartei, die überpartei
32. Die Grauen Die Grauen – Für alle Generationen
33. Graue Panther Graue Panther
34. THP Thüringer Heimatpartei
35. LKR Liberal-Konservative Reformer
36. SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
37. Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung
38. du. Die Urbane. Eine HipHop Partei
39. BÜRGERBEWEGUNG Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel
40. LfK >> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien << – Lobbyisten für Kinder –
41. DM Deutsche Mitte
42. KlimalisteBW Klimaliste Baden-Württemberg
43. sonstige DIE SONSTIGEN
44. Wir2020 Wir2020 –
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde vom Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2021 anerkannt und muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. Alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.
Wie bereits am 10. Juni 2021 mitgeteilt, wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie für die Bundestagswahl 2021 auf jeweils ein Viertel reduziert.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitungen sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitungen bis spätestens 19. Juli 2021, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 30. Juli 2021.