Neustadt: Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 08. Juli 2021

Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 8. Juli 2021.

Erster Tagesordnungspunkt war die Vorberatung über den Erlass einer Baumfördersatzung für Neustadt an der Weinstraße. Auslöser ist ein Prüfantrag von Bündnis 90/Die Grünen im Dezember 2019.

Die Satzung soll über die gesetzlichen Rechtsgrundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus einen Beitrag zum Schutz, der Erhaltung und der Entwicklung eines gesunden, stabilen und artenreichen Baumbestandes im innerstädtischen Bereich bewirken, indem sie die Neustadter Bürgerinnen und Bürger für das Thema sensibilisiert und ihnen für ihren Baumbestand eine kostenlose Beratung und Begutachtung anbietet.

Dadurch sollen die natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen im Stadtgebiet erhalten und nachhaltig gesichert, das Stadtbild belebt, das Stadtklima verbessert und Lebensräume zur Förderung und Entwicklung eines artenreichen Pflanzen- und Tierbestandes gesichert werden. Das Thema wird abschließend im Stadtrat beschlossen.

Den Auftrag für Ingenieurleistungen im Zuge der Erweiterung der Kita Lachen-Speyerdorf vergab das Gremium für knapp 70.000 Euro an ein Büro in Osthofen. In der Kita sollen künftig acht statt fünf Gruppen betreut werden. Um die technische Ausrüstung kümmert sich eine Firma aus Neustadt an der Weinstraße. Investiert werden dafür rund 98.000 Euro. Gearbeitet werden muss an den Abwasser-, Wasser-, Gas-, Luft- und Wärmeversorgungsanlagen.

Zudem beschloss der Ausschuss Straßenbauarbeiten in der Talwiesenstraße in Gimmeldingen. Das Angebot lag bei 70.000 Euro, der Auftrag ging an eine Firma aus Kirchheimbolanden.

Nächstes Thema war die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Kernstadt sowie in Haardt, Hambach und Gimmeldingen. Im vierten Quartal 2021 stehen diese Straßen auf der Liste: Am Hüttbaum, Am Nollen, Dr.-Hepp-Straße, Haagweg, Im Finkenschlag, Klausenbergweg, Lincolnstraße, Martin-Luther-Straße, Sulzwiesenweg, Talstraße, Weinbergstraße und Winterbergstraße. Im ersten Halbjahr 2022 sollen dann an der Reihe sein: Ahornweg, Am Häuselberg, Am Herzel, Diedesfelder Weg, Erkenbrechtstraße, Erschigweg, Gartenstraße, Hohmauerweg, Kaiserstuhl, Kiesstraße, Leisböhlweg, Lochackerweg, Mühlweg, Neubergstraße, Römerweg, Schöntalstraße, Sonnenstraße und Stiftsstraße. Zum Einsatz kommen neue LED-Leuchtenköpfe mit Leistungsreduzierung in den Nachtstunden. Die Beleuchtung ist über 30 Jahre alt.

Der Gemeindeanteil des beitragsfähigen Aufwandes für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage wird für den Bereich der „Walter-Bruch-Straße“ von der Einmündung Kiesstraße bis zur Einmündung Erkenbrechtstraße auf 25 %, für den Bereich „Walter-Bruch-Straße“ von der Einmündung Erkenbrechtstraße bis zur Einmündung Weinbergstraße auf 25 %, für den Bereich „Walter-Bruch-Straße“ Ringstraße von Hausnummer 22 bis Hausnummer 48 auf 25 % und für die Ringstraße „Höhenstraße“ auf 25 % festgesetzt. Die Straßenbeleuchtungsanlage in den jeweiligen oben genannten Straßenzügen wurde erneuert. Die Walter-Bruch-Straße besteht nach beitragsrechtlichen Gesichtspunkten aus drei Verkehrsanlagen, nämlich dem Bereich von der Kiesstraße bis zur Erkenbrechtstraße, dem Bereich von der Erkenbrechtstraße bis zur Weinbergstraße sowie der Ringstraße von Hausnummer 22 bis 48. Für die Erneuerung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) in Verbindung mit der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) von den Grundstückseigentümern bzw. dinglich Nutzungsberechtigten der beitragspflichtigen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben.


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