Nach Wohnungsbrand zwei leicht verletzte Personen
Karlsruhe – Kurz nach vier Uhr morgens wurden die Bewohner eines
Wohnanwesens in der Eberstraße aus ihrem Schlaf gerissen, als in einer Wohnung
im ersten Obergeschoss ein Brand ausbrach. Der 42 Jahre alte Wohnungsinhaber
hatte noch versucht, den Brand in seinem Schlafzimmer zu löschen, was ihm jedoch
nicht gelang. Durch die verständigte Feuerwehr und Polizei konnten alle Bewohner
des Anwesens alarmiert werden, so dass sie das Haus verlassen konnten. Der
Feuerwehr gelang es, den Vollbrand in der Wohnung zu löschen und ein Übergreifen
des Feuers auf andere Wohnungen zu verhindern. Der Wohnungsinhaber und eine
Nachbarin wurden wegen einer möglichen Rauchgasvergiftung vorsorglich ins
Krankenhaus verbracht. Die betroffene Wohnung war nicht mehr bewohnbar. Die
restlichen Bewohner konnten anschließend wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.
Der Sachschaden wird auf etwa 50.000 Euro geschätzt. Nach derzeitigem
Ermittlungsstand hatte der Wohnungsinhaber offenbar eine Kerze vergessen
auszumachen. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Polizeikontrolle: Baby im Fußraum
Bruchsal – Bei einer Fahrzeugkontrolle eines französischen Kleinwagens auf
der A5 Höhe Bruchsal am frühen Samstagmorgen stellten die Beamten zunächst fest,
dass die beiden 4- und 6-Jahre alten Kinder auf der Rückbank ohne Kindersitz
transportiert wurden. Im weiteren Verlauf war ein Weinen zu hören, das nicht von
den Kindern auf der Rückbank stammte. Die Polizisten sahen genauer nach und
fanden ein 16-Monate altes Kleinkind im Fußraum liegend unter dem Rock zu Füßen
der Mutter. Die Weiterfahrt wurde erst gestattet, als Kindersitze besorgt waren
und somit alle Insassen ordnungsgemäß gesichert werden konnten. Der Fahrer hatte
ein erhöhtes Bußgeld zu bezahlen.