KASSEL, NORDHESSEN – Die Staatsanwaltschaft Kassel führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer und weitere Verantwortliche einer in Nordrhein-Westfalen geschäftsansässigen GmbH, die an den Standorten Kassel, Braunschweig, Hannover und Leipzig Coronatestzentren betrieben hat, wegen des Tatverdachts des gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betruges.
Sämtliche der o.g. Testzentren sind zwischenzeitlich geschlossen.
Die Beschuldigten stehen in Verdacht, in den Monaten April und Mai 2021 für das Coronatestzentrum in Kassel, Wilhelmshöher Allee 283, Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen als Zahlstelle in Höhe von über einer Million Euro zu Unrecht abgerechnet zu haben. Im Einzelnen besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft eine Vielzahl der abgerechneten Testleistungen nicht erbrachte und im Falle der Testung die nach der Coronavirus-Testverordnung notwendigen Mindeststandards bewusst nicht erfüllte.
Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft auch für die von ihr betriebenen Testzentren in Leipzig, Braunschweig und Hannover in den Monaten April bis Juni betrügerische Abrechnungen vorgenommen hat.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen der beteiligten Bundesländer überwiesen auf das Konto der Gesellschaft einen Gesamtbetrag von circa zwei Millionen Euro; nach Aufnahme der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kassel als Sofortmaßnahme 1.900.000 Euro über Kontopfändungen gesichert.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel wurden gegen den Geschäftsführer der Betreibergesellschaft und eine weitere Person die Untersuchungshaft angeordnet sowie beide Beschuldigte einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Der Festnahme vorausgegangen waren Durchsuchungsmaßnahmen, die von Beamten des für den Bereich der Wirtschaftskriminalität zuständigen Kommissariats ZK 20 durchgeführt wurden.
Zur näheren Aufklärung bitten Polizei und Staatsanwaltschaft um die Mithilfe der Bevölkerung. Der Aufruf richtet sich an sämtliche Personen, die mit den Coronatestzentren zur Durchführung eines Tests in Kontakt getreten sind.
1. Wer hat sich in der Zeit vom 1.4. bis 31.5.2021 auf einer der Homepages der Testzentren
- www.coronatestzentrum-kassel.de
- www.coronatestzentrum-braunschweig.de
- www.coronatestzentrum-hannover.de
für einen Corona-Schnell- oder PCR-Test angemeldet?
Die angemeldeten Personen werden um Übersendung der Terminbestätigung zum Schnell- oder PCR-Test sowie des Testergebnisses gebeten.
2. Sollten Auffälligkeiten während des Tests oder hinsichtlich der Abläufe wahrgenommen worden sein, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Hinweise und Terminunterlagen können an die von der Kriminalpolizei in diesem Verfahren eingerichtete Email-Adresse
hinweise-coronatestzentrum-kassel@polizei.hessen.de
oder direkt an die Staatsanwaltschaft Kassel postalisch unter der Anschrift
Staatsanwaltschaft Kassel – Wirtschaftsabteilung, Stichwort: Coronatestzentrum -, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel
übermittelt werden.