Koblenz – Nach der verheerenden Unwetterkatastrophe im Ahrtal prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung.
Um für den Fall der Aufnahme von Ermittlungen eine möglichst fundierte Tatsachengrundlage zu haben, werden in die Prüfung neben der hierzu ergangenen umfangreichen Presseberichterstattung auch Feststellungen aus anhängig gewordenen Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht einbezogen.
Weiterhin liegen mittlerweile polizeiliche Erkenntnisse in dem hier geführten Prüfvorgang um den Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor. Diese werden daraufhin auszuwerten sein, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergibt. Sie sollen darüber hinaus auch in die Prüfung des Anfangsverdachts betreffend möglicherweise zu spät erfolgter Warnungen und Evakuierungen der Bevölkerung einbezogen werden.
Die Prüfungen werden wegen der Komplexität der Unwetterereignisse, des Umfangs des zu prüfenden Materials und auch des weiterhin bestehenden Vorrangs von Hilfe für die von der Katstrophe betroffenen Menschen noch einige Tage in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse wird die Staatsanwaltschaft unaufgefordert mitteilen.
Nachtrag vom 04.08.2021:
Nach der gestrigen Pressemitteilung, nach deren Inhalt die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen möglicherweise verspäteter Warnungen und Evakuierungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe im Ahrtal prüft (siehe oben), gehen bei der Staatsanwaltschaft teils wertvolle Hinweise zum Ablauf und zur Bewertung der Ereignisse ein.
Um deren geordnete Bearbeitung und zügige Einbeziehung in die laufende Prüfung zu gewährleisten, hat die Staatsanwaltschaft unter der Anschrift
unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de
ein gesondertes Mailpostfach eingerichtet und bittet, Hinweise zu der Unwetterkatastrophe ausschließlich dorthin zu richten. Leider ist es bis auf Weiteres nicht möglich, solche Hinweise per Telefon entgegenzunehmen, da die damit verbundene Notwendigkeit einer Verschriftung den Ablauf der stattfindenden Prüfung empfindlich zu stören droht. Daher werden Hinweisgeber dringend gebeten, den E-Mail-Weg zu nutzen. Hierfür bittet Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt, um Verständnis.