Kaiserslautern – Die Sieben-Tage-Inzidenz unter Berücksichtigung der ausländischen Stationierungsstreitkräfte hat in der Stadt Kaiserslautern am Mittwoch, 04. August 2021, mit 45,0 erstmals wieder den Schwellenwert von 35 überschritten. Damit werden gemäß den Regelungen der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) ab dem übernächsten Tag, also ab Sonntag, 08. August 2021, 0.00 Uhr, Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Kraft treten.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 350 und Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Personen sind nicht mehr zulässig. In Schulen gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Ausgenommen hiervon sind in Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können.
Zum Spiel des FCK am Montag
Nach den guten Erfahrungen beim ersten Saisonspiel gegen Eintracht Braunschweig hat die Stadt dem 1. FCK gemäß § 3 Absatz 10 der CoBeLVO und in Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit eine bis 15. August 2021 gültige Ausnahmegenehmigung erteilt, die zwei wesentliche Festsetzungen zur Zuschauerzahl enthält:
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 dürfen mehr als die in der CoBeLVO festgesetzten 5000 Zuschauer ins Stadion, nämlich 20.000.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 dürfen mehr als die in der CoBeLVO festgesetzten 500 Zuschauer ins Stadion, nämlich 5000.
Auch hier gilt die Drei-Tage-Regel, d.h. die Inzidenz muss drei Tage in Folge den jeweiligen Wert unter- oder überschritten haben. Sodann gelten die Änderungen ab dem übernächsten Tag. Demgemäß dürfen am Montag maximal 5000 Personen das Spiel besuchen.