Korbach: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei

Korbach – Polizei nimmt Tatverdächtigen nach Farbschmierereien in der Innenstadt fest

Am Montagnachmittag nahm die Polizei einen 22-Jährigen fest, der an zahlreichen Stellen in der Altstadt von Korbach mit einem Permanentmarker Schriftzüge aufgebracht und dadurch Sachbeschädigungen begangen hat.

Gegen 17.00 Uhr konnte der 22-Jährige Korbacher durch Zivilbeamte der Kriminalpolizei beobachtet werden, wie er durch die Altstadt ging und dabei an zahlreichen Örtlichkeiten mit einem Permanentmarker den Schriftzug „ROKKO WEISSENSE“ aufbrachte. Der Tatverdächtige konnte anschließend durch eine Streife der Polizeistation Korbach vorläufig festgenommen werden. Bei ihm stellten die Polizisten neben zwei schwarzen Permanentmarkern noch einen verbotenen Teleskopschlagstock sicher.

Im Rahmen der Tatortaufnahme konnten bisher mindestens neun Tatorte festgestellt werden, wo der genannte Schriftzug aufgebacht wurde. Dabei handelte es sich um Mauern, Mülltonnen, Tafeln und Parkscheinautomaten im Bereich Enser Straße, Kirchstraße, Schulstraße und am Obermarkt. Die Höhe des Gesamtschadens steht noch nicht fest.

Der unter Alkoholeinfluss stehende Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen bei der Polizeistation Korbach entlassen. Er wird sich wegen mindestens neuen Sachbeschädigungen und einer Ordnungswidrigkeit wegen dem unerlaubten Teleskopschlagstock verantworten müssen. Zeugen und mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich bei der Polizei Korbach unter der Telefonnummer 05631/9710 zu melden.

Bad Wildungen – Augen auf bei der Partnerwahl – Betrug über Online-Partnerbörsen oder Soziale Netzwerke – Frau fällt auf „Liebesbetrüger“ rein, Polizei warnt und gibt Verhaltenshinweise

Korbach (ots)

Besonders perfide und für die Opfer mit hohem emotionalen Stress verbunden ist der „Liebesbetrug“, der auch Love- oder Romance-Scamming genannt wird:

In Online-Partnerbörsen oder auch in sozialen Netzwerken sind die Betrüger (Scammer) auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft – und zwar einzig und allein mit dem Ziel, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie auch im Fall einer Frau aus Bad Wildungen, die Opfer dieser Betrugsmasche wurde und am Montag Anzeige bei der örtlichen Polizeistation erstattete.

Die Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg warnt daher aus aktuellem Anlass und gibt Verhaltenshinweise zum Thema „Love-Scamming“. Der wichtigste Tipp: Grundsätzlich sollte man Menschen, die man nie persönlich kennengelernt oder gesehen hat, kein Geld überweisen oder auf sonstige Forderungen eingehen. Gerade im Internet tummeln sich viele Betrüger, die an der Gutgläubigkeit ihrer Mitmenschen viel Geld verdienen wollen. Seien Sie also immer misstrauisch bei unglaublichen Angeboten und bei der Partnersuche.

Eine alleinlebende Frau aus Bad Wildungen lernte im Juni über ein soziales Netzwerk einen Mann „kennen“. Er schrieb sie direkt an, weil er angeblich über ihr ansprechendes Profil „gestolpert“ sei. Er wirke von Anfang an sehr freundlich. Nach einiger Zeit hatte er das Vertrauen der Bad Wildungerin gewonnen, sie gab ihm ihre Handynummer. Anschließend schrieben sie sich direkt über einen Messenger-Dienst. Der Betrüger stellte sich als Arzt aus Berlin vor, beteuerte, dass er sich in die Frau verliebt habe. Weiter kündigte er einen baldigen Besuch bei der Frau an, er wolle mit ihr ein neues Leben beginnen. Derzeit könne er noch nicht kommen, da er bei „Ärzte ohne Grenzen“ sei und sich in einem Camp im Ausland aufhalte. Daher komme er auch derzeit nicht an sein Vermögen in Höhe von mehreren Millionen. Er bat die Bad Wildungerin, ihm 1.000 Euro zu überweisen und versprach ihr, dass nach der Heirat sein gesamtes Vermögen auch ihr gehören würde. Die Frau überwies das Geld an eine angebliche Sicherheitsfirma. Als sie am Montag (9. August) weitere 2.000 Euro per Western Union oder Stream-Card übermitteln sollte, ging sie zu ihrer Bank und nahm einen Kredit auf. Mit dem Bargeld wollte sie in einem Bad Wildunger Geschäft die Überweisung durchführen. Hier wurde sie aber von einer aufmerksamen Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass es sich wohl um einen Betrüger handelt. Die Bad Wildungerin folgte dem Rat der Angestellten aus dem Geschäft und ging zur Polizei Bad Wildungen. Die 2.000 Euro hatte sie glücklicherweise noch nicht überwiesen, neben dem enormen emotionalen Schaden bleibt ihr aber auch ein finanzieller Schaden von 1.000 Euro.

Was ist Love-Scamming? Betrügerinnen und Betrüger suchen über das Internet, Instagram, Facebook oder Dating Portale Kontakt zu Frauen und Männern. Sie geben sich als attraktiver, sympathischer und erfolgreicher „Traummann“ oder als bezaubernde „Traumfrau“ aus. Sie täuschen eine Liebesbeziehung vor, nachdem sie sich zunächst das Vertrauen Ihrer Opfer erschlichen haben. Ihre Lebensläufe und Geschichten sind frei erfunden, ihre Fotos aus dem Netz geladen. Ziel der Scammer ist das Geld der Opfer. Durch erfundene Notsituationen bringen sie diese dazu, ihnen Geld zu überweisen.

Wann sollten Sie aufmerksam werden?

  • Eine Person, die sie erst kürzlich über das Internet kennengelernt haben, fragt nach Geld.
  • Ihnen wird ein Treffen in Aussicht gestellt, dass allerdings aus den verschiedensten Gründen nie zu Stande kommt, sodass der Kontakt ausschließlich „online“ gehalten wird.

Weitere Anzeichen für Love-Scamming

  • Sie erhalten eine knappe freundliche Mail mit einer Einladung
    zum Chat. Die Mail dient dabei als Lockmittel.
  • Die Kommunikation erfolgt vorwiegend in Englisch oder Deutsch,
    dabei wird häufig nur der Google-Übersetzer genutzt. Manche
    Täter*innen nutzen allerdings auch sehr gute Übersetzungsprogramme,
    die einen Muttersprachler vortäuschen.
  • Die Fotos, die Sie erhalten, zeigen attraktive Personen und sind
    qualitativ hochwertig.
  • Bereits nach kürzester Zeit werden Sie mit Liebeserklärungen
    überhäuft und Ihnen wird eine gemeinsame Zukunft in Aussicht
    gestellt.
  • Im Laufe der Bekanntschaft werden Sie um Geld gebeten, sollen
    ein gemeinsames Konto eröffnen oder andere materielle Gefälligkeiten
    leisten – alles in Hinblick auf die angeblich geplante gemeinsame
    Zukunft.
    Was kann ich tun, um mich zu schützen?
  • Geben Sie keinerlei Personaldaten, Bankverbindungen oder private
    intime Fotos heraus. Diese könnten missbräuchlich benutzt werden.
  • Wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens und sprechen mit
    ihr darüber.
  • Forschen Sie bei einem Betrugsverdacht mit den Ihnen
    vorliegenden Informationen im Internet nach. Sehr häufig sind die
    Namen der Betrüger dort bereits hinlänglich bekannt. Geben Sie den
    Namen Ihres / Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz „Scammer“
    bei einer Suchmaschine ein, oftmals kann der Verdacht dort schon
    bestätigt werden.
    Wie verhalte ich mich, wenn ich möglicherweise Opfer von Love-Scamming werden soll/geworden bin?
  • Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt ab und blockieren Sie
    diesen, ignorieren Sie weitere Versuche der Kontaktaufnahme.
  • Wenn Sie vermuten, Opfer einer Straftat geworden zu sein, wenden Sie sich umgehend an die Polizei. Sie haben auch die Möglichkeit, über unsere Onlinewache unter https://onlinewache.polizei.hessen.de/ow/Onlinewache/ eine Strafanzeige zu erstatten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der polizeilichen Internetseite https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/.

Landkreis Waldeck-Frankenberg: Zwei zündelnde Kinder stecken Scheune in Burgwald-Ernsthausen in Brand

Am gestrigen Dienstagabend, 10.08.2021, gegen 18:10 Uhr, haben zwei zündelnde Kinder aus Burgwald eine Scheune, die als Lagerstätte für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Stroh) dient, in Brand gesteckt. Dazu häuften die 9- und 11-jährigen Jungen unter dem Vordach der Scheune etwas Stroh aufeinander und zündeten den Strohhaufen an. Der brennende Strohhaufen geriet außer Kontrolle und griff auf die ausschließlich mit Stroh gefüllte Scheune über. Die Scheune geriet in Vollbrand. Durch die Feuerwehren Burgwald und Münchhausen konnte ein Übergreifen des Brandes auf das neben der Scheune befindliche unbewohnte Wohnhaus verhindert werden. An der Scheune entstand ein Sachschaden von ca. 50.000,- Euro. Die beiden Kinder entfernten sich zunächst vom Brandort, konnten aber im Rahmen der Fahndung durch Zeugenhinweise ermittelt und den Erziehungsberechtigten übergeben werden.