Abkürzung endet im Strafverfahren
Lingenfeld/B9 –
Ausgerechnet die B9 bei Lingenfeld hatte ein 33-jähriger Landauer als die kürzeste Strecke nach Hause auserkoren. Soweit so gut, allerdings war dieser mit einem Fahrrad unterwegs und hätte somit die B9 nicht befahren dürfen. Die von Verkehrsteilnehmern alarmierten Beamten der Polizei Germersheim konnten den Radfahrer in Fahrtrichtung Ludwigshafen zwischen den Anschlussstellen Lingenfeld Süd und Lingenfeld Nord feststellen und anhalten. Hierbei bemerkten die Beamten, dass der Mann Schlangenlinien fuhr und beim Absteigen von seinem Rad schwankte. Bei der sich anschließenden Kontrolle ergab ein Alkoholtest einen Wert von 1,29 Promille. Dem Radler wurde daraufhin auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.