Neustadt an der Weinstraße – Nach der Veröffentlichung des Landesuntersuchungsamtes (LUA) hat Neustadt an der Weinstraße heute (21. August 2021) eine Inzidenz von 45,1 und somit den dritten Tag in Folge eine Überschreitung der Inzidenzschwelle von 35.
Demzufolge treten ab Montag, 23. August 2021, die vom Land vorgesehenen bzw. durch die Allgemeinverfügung angeordneten strengeren Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Begrenzung der Personenanzahl bei Veranstaltungen oder die Nachweispflicht, geimpft, genesen oder einen aktuellen Schnelltest zu haben (3-G-Regel), in Kraft.
Alle Regelungen und Einschränkungen können der jeweils gültigen und unter www.corona.rlp.de veröffentlichten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) entnommen werden.