Ludwigshafen: Filmfestival mit „2-G-Regelung“ und Aufteilung des Geländes

Ludwigshafen – Weil die 25. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vorläufig weiterhin an den Inzidenzzahlen als Gradmesser festhält, bedarf es einer Sondervereinbarung, wenn trotzdem größere Veranstaltungen stattfinden sollen. Die Anträge dazu müssen von der jeweiligen Stadt gestellt werden, die die Mitverantwortung trägt.

Da die Stadt Ludwigshafen einer zunächst angestrebten Lösung (vergleichbar der des zeitgleich stattfindenden „Backfischfestes“ der Stadt Worms) nicht zustimmen wollte, nach der 5.000 Teilnehmer, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind (3 G), sich auf einem abgegrenzten Festivalgelände aufhalten dürfen, fanden am 17.08.2021 konstruktive Gespräche zwischen der Stadt und der Leitung des Filmfestivals statt, um das auf der Parkinsel bereits fast fertig aufgebaute Filmfestival nicht nur mit Zustimmung der Landesregierung, sondern auch der Stadt Ludwigshafen durchführen zu können.

Der daraus resultierende Antrag der Stadt Ludwigshafen auf eine Sondergenehmigung wurde nun am 20. August seitens des Gesundheitsministeriums der Landesregierung genehmigt. Danach müssen die vier Kinos, die zwei Gastronomiebereiche und der Bereich der Filmgespräche durch Einzäunung voneinander getrennt und die Zugänge einzeln kontrolliert werden.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme wurde festgelegt, dass ausschließlich geimpfte und genesene Besucher in die einzelnen Festivalbereiche zugelassen werden (sowie nachgewiesen aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen und Kinder).

Bereits erworbene Tickets, die wegen dieser 2-G-Auflage nicht mehr genutzt werden können, wird das Festival auf Wunsch der Betroffenen zurückerstatten.


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