Heilbronn – Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Wasservögel, insbesondere Enten und Schwäne, nicht zu füttern. Dies ist laut der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt verboten. Bei Missachtung wird eine Geldbuße in Höhe von 50 Euro fällig.
„Die Tiere finden in der Natur zu jeder Jahreszeit genügend Nahrung“,
versichert Harald Wild, Sachgebietsleiter beim Ordnungsamt. Sie ernähren sich von Wasserpflanzen und Teilen der Uferbepflanzung sowie von kleinen Tieren wie Würmern und Schnecken. Das Füttern von Brot- und Backwarenreste verursacht neben Gesundheitsschädigungen auch Wachstums- und Verhaltensstörungen bei den Wasservögeln. Des Weiteren ist eine ungehemmte Vermehrung der Tiere eine Folge.
Mit der Fütterung schädigen die Betreffenden auch das ökologische Gleichgewicht an und in den Gewässern. In der wärmeren Jahreszeit führen Reste vom „Futter“ und der Kot von zu vielen Tieren in den Gewässern häufig zu einem so genannten „Umkippen“: Algen und Bakterien vermehren sich explosionsartig. Durch die verfütterten Brot- und Backwarenreste werden zusätzlich Ratten angelockt sowie deren Vermehrung begünstigt.