Kaiserslautern – Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 28. Juni 2021 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 460 v. H. und der Grundsteuer B auf 510 v. H. erhöht.
Die Erhöhung wird rückwirkend zum 01. Januar 2021 vorgenommen. Die dazugehörigen Bescheide werden ab dem 28. September 2021 versandt. Der Bescheid enthält zwei zukünftige Zahltermine für das aktuelle Jahr. Des Weiteren beinhaltet der Bescheid die zu zahlenden Beträge für die zukünftigen Jahre und sollte daher aufbewahrt werden, da nicht jährlich ein Bescheid versandt wird, sollten sich keine Änderungen ergeben.
Sollte der Stadt bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, werden die Erhöhungsbeträge von dem dort angegebenen Konto abgebucht. Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern oder über den abgedruckten QR-Code abzurufen. Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet sein, bittet die Stadt darum, den Betrag anzupassen und die zusätzliche Fälligkeit gesondert zu überweisen. Wer Fragen zu seinem Bescheid hat, kann sich gerne unter Angabe des Kassenzeichens an die jeweilige im Bescheid angegebene Kontaktadresse wenden.