Sinsheim – Mehrere Verstöße gegen das Landesglücksspielgesetz sowie die aktuelle Corona-Verordnung wurden am vergangenen Freitag, 17.09.2021, im Rahmen gemeinsamer Spielhallenkontrollen des Ordnungsamtes der Stadt Sinsheim, des Polizeireviers Sinsheim sowie des Polizeipräsidiums Mannheim, Sachgebiet Gewerbe und Umwelt im Stadtgebiet Sinsheim festgestellt.
Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben der Spielverordnung, des Landesglücksspielgesetzes sowie des Glücksspielstaatsvertrages 2021, um insbesondere den Spielerschutz in Spielhallen zu stärken. Außerdem wurden die Geldspielgeräte auf ihre Zulassung, Aktualität und unerlaubtes Glücksspiel geprüft. Neben ungeschultem Servicepersonal und fehlendem gesetzlich vorgeschriebenen Informationsmaterial zu Gewinn- und Verlustmöglichkeiten sowie den Suchtrisiken der angebotenen Spielgeräte konnten auch mehrere Verstöße gegen das Verbot der Mehrfachbespielung festgestellt werden. Das bedeutet, dass durch eine Person an mehreren Geldspielautomaten, teils unbeaufsichtigt, gleichzeitig gespielt wurde. Teilweise wurden auch der fehlende Einblick in die Spielhalle von außen sowie die nicht ordnungsgemäße Aufstellung der Geldspielgeräte beanstandet. Zusätzlich wurden mehrere Verstöße gegen die aktuelle Corona-Verordnung, z.B. unvollständige Kontaktdatenerfassung, fehlende 3G-Nachweise und Maskenverstöße festgestellt. An den Geldspielgeräten selbst konnten erfreulicherweise keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Zusammenfassend war die Kontrollaktion, auch aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen, ein voller Erfolg. Weitere Einsätze im Rahmen der Konzeption „Sicher in Sinsheim“ sind bereits in Planung.