Mainz – „Die Testungen an unseren Schulen werden auch nach den Herbstferien fortgeführt. In den ersten beiden Wochen finden dabei zwei Testungen pro Woche statt, um das Einschleppen von Corona durch Reiserückkehrer aufzufangen. Danach werden die Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche getestet, und zwar jeweils montags. An den Berufsbildenden Schulen wird der Test an dem Tag stattfinden, an dem die Schülerinnen und Schüler das erste Mal wieder in der Schule sind. Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung von Schülerinnen und Schülern selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen und die Maske tragen müssen. Darauf haben wir uns mit dem Gesundheitsministerium verständigt.“ Das kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Montagnachmittag in Mainz an.
Mit Blick auf die Testungen seit den Sommerferien verzeichne man eine gute Entwicklung, so die Ministerin: „In den Kalenderwochen 37 bis 39 gab es 2,05 Millionen Tests bei den Schülerinnen und Schülern. Davon wurden 563 Infektionen mittels PCR-Test positiv bestätigt. Das waren insgesamt 0,03 Prozent.“
„In Rheinland-Pfalz gilt mit Blick auf die Maskenpflicht weiterhin das Warnstufensystem, in das auch unsere Schulen integriert sind. In allen Warnstufen gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Weg ins Klassenzimmer, in Warnstufe 1 gibt es jedoch keine Maskenpflicht am Platz im Unterricht. In Warnstufe 2 ist eine Maskenpflicht für die weiterführenden Schulen am Platz vorgesehen. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht dann auch für die Grundschule im Unterricht. So können wir flexibel auf die jeweilige Situation reagieren“, sagte die Ministerin abschließend.