Karlsruhe – Um sicher durch vernebelte Tage im Herbst zu kommen, sollten Autofahrer einige Dinge beachten und vor allem die wichtigsten Regeln für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte kennen. Bei Nebel sind andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse nur noch schlecht zu erkennen, damit steigt die Unfallgefahr in den kommenden Wochen erheblich an. Mit diesen Tipps des ADAC Nordbaden e.V. gelingt eine sichere Fahrt.
Nebelscheinwerfer
Sobald die Sicht eingeschränkt ist müssen Autofahrer generell langsam und vorausschauend fahren und dabei jederzeit bremsbereit sein. Zudem muss eine ausreichende Front- und Heckbeleuchtung sichergestellt werden. Achtung: Wer sich allein auf die Lichtautomatik eines Fahrzeuges verlässt, lebt im Zweifelsfall gefährlich. Diese ist nur selten zuverlässig, da sie meist nur die vorderen Scheinwerfer betrifft, nicht aber das Rücklicht. Alexa Sinz, Sprecherin des ADAC Nordbaden, empfiehlt Autofahrern daher: „Das Abblendlicht sollte bei Nebel manuell eingeschaltet und auf jegliche Überholmanöver verzichtet werden. Wenn das Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern ausgestattet ist, sollten diese zusätzlich eingeschaltet werden.“ Nebelscheinwerfer dürfen auf Deutschlands Straßen immer dann genutzt werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite erheblich reduzieren. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, müssen aber auch die Nebenscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden.
Achtung bei der Nebelschlussleuchte
Bereits seit 1991 gehören die Nebelschlussleuchten zur verpflichtenden Serienausstattung bei Neufahrzeugen. Die Nebelschlussleuchte darf allerdings erst dann verwendet werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Die ADAC Sprecherin erklärt: „Wird die Leuchte bei guter Sicht verwendet, kehrt sich der Effekt um und die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer werden geblendet.“ Bei Sichtweiten unter 50 Metern schreibt das Gesetz zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern vor. Die Distanz kann einfach an den Leitpfosten am Straßenrand abgelesen werden, denn die stehen auf Landstraßen und Autobahnen in genau diesem Abstand, rät Sinz.
Ordnungswidrigkeit bei falscher Verwendung
Wer die Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es gar zu einem Unfall kommt, liegt die Strafe bei 25 beziehungsweise 35 Euro.
Auch die Augen ermüden schneller als bei normaler Sicht
Generell empfiehlt Sinz für eine sichere Fahrt im Nebel: „Neben einer vorausschauenden und vorsichtigen Fahrweise mit der richtigen Beleuchtung am eigenen Fahrzeug sollten die Scheibenwischer und das Gebläse für eine freie Sicht eingesetzt werden. Bei längeren Nebelfahrten sollten Pausen eingelegt werden, da die Augen durch das stetige Fokussieren viel schneller ermüden, als bei normalen Sichtverhältnissen. Bei Zwischenhalten und Tankstopps sollten außerdem die Scheinwerfer und Leuchten kontrolliert und Schmutz und Feuchtigkeit beseitigt werden.“
Weitere Tipps des ADAC für die sichere Fahrt in Herbst und Winter gibt es unter adac.de.