Auch beim Fahrradfahren gibt es eine Promillegrenze
Landau (ots) – Gegen 2 Fahrradfahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil sie in der Nacht von Montag auf Dienstag alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs waren. Zunächst fiel ein 19-jähriger Radfahrer in der Hindenburgstraße in Landau einer Polizeistreife auf, weil er ohne Beleuchtung und in starken Schlangenlinien fuhr. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,39 Promille.
Als absolut fahruntauglich gilt ein Fahrradfahrer ab 1,6 Promille. Auf den 19-Jährigen kommt nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Ein 22-Jähiger Radfahrer beschädigte in der Godramsteiner Straße beim Vorbeifahren den Außenspiegel eines geparkten Fahrzeugs und flüchtete anschließend von der Unfallörtlichkeit.
Ein Zeuge hatte den Unfall beobachtet und verständigte die Polizei. Diese konnte den 22-Jährigen im Rahmen der Fahndung kontrollieren. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,96 Promille. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht eingeleitet.
Rollerfahrer bei Unfall leicht verletzt
Offenbach (ots) – Leicht verletzt wurde ein Rollerfahrer am Montagabend, als er auf der L 509 bei Offenbach von der Fahrbahn abkam und in der Folge stürzte. Der 44-Jährige war ohne Beteiligung dritter, aufgrund seiner Alkoholisierung von der Fahrbahn abgekommen und hatte anschließend die Kontrolle über seinen Roller verloren.
Durch den Sturz erlitt der 44-Jährige Verletzungen im Gesichtsbereich, seinen Helm hatte er ersten Ermittlungen zufolge nicht ordnungsgemäß angelegt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,35 Promille. Der Rollerfahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.