Kaiserslautern – Auskunft über den durchschnittlichen Mietpreis von nicht preisgebundenen Mietwohnungen zwecks besserer Markttransparenz: Das ist Sinn und Zweck eines Mietspiegels. Einen solchen hat die Stadt Kaiserslautern nun neu aufgelegt – zum vierten Mal seit der Erstveröffentlichung im Jahre 1994. Der neue Mietspiegel 2021 ist ab sofort auf der städtischen Homepage abrufbar.
Der Mietspiegel ist nach seiner gesetzlichen Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er hat somit die Aufgabe, Vermietern und Mietern, Verwaltung, Gerichten, Gutachtern und Investoren eine statistische Marktübersicht an die Hand zu geben, welche Miete für eine Wohnung innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Erhebungsstichtag (01.02.2020) aufgrund einer Neu- oder Änderungsvereinbarung üblicherweise gezahlt wurde. Er trägt – so zeigt die Erfahrung der Mietspiegel seit 1994 in der Praxis – entscheidend dazu bei, die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen über die „ortsübliche Miete“ auf ein Minimum zu begrenzen, hierin liegt sein wesentlicher Wert.
„Der Mietspiegel wird somit wesentlich zum sozialen Frieden beitragen“,
ist Oberbürgermeister Klaus Weichel überzeugt. Die Aktualisierung sei, so das Stadtoberhaupt, dringend nötig gewesen.
„In den vergangenen Jahren haben die Preise auf dem Wohnungsmarkt bundesweit deutlich angezogen, auch in Kaiserslautern. Es war daher notwendig, durch eine neue statistische Erhebung dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Eine Serviceleistung der Stadt, die Vermieter und Mieter gleichermaßen zu Gute kommt.“
Basis für den neuen Mietspiegel ist eine Mietenstrukturerhebung im Mietwohnungsbestand im Stadtgebiet, die im Jahr 2020 stattfand und auf postalischem Wege durchgeführt wurde. Sie baut auf einer Stichprobe von rund 4430 Haushalten auf, deren Adressen aus einem zuvor abgegrenzten Gebäudebestand gezogen wurden. Des Weiteren gab es die Möglichkeit, online einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen, so dass insgesamt circa 5200 Meldungen eingingen. Der Mietspiegel orientiert sich bereits an der von der Bundesregierung erlassenen Mietspiegelverordnung, die am 01. Juli 2022 in Kraft tritt.
Zu seiner Erstellung wurde unter der Leitung der städtischen Abteilung Statistik und Wahlen eine Facharbeitsgruppe gebildet, an der der Mieterschutzverein Kaiserslautern und Umgebung e.V., die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus- und Grund Kaiserslautern und Umgebung e.V., die ortsansässigen Wohnungsunternehmen, nämlich Bau AG Kaiserslautern und die Baugenossenschaft Bahnheim e.G, die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Kaiserslautern sowie der Datenschutzbeauftragte der Stadt beteiligt waren.