Mögliches Verkehrsdelikt und Bedrohung an der Rheinanlage
Bobenheim-Roxheim (ots) – Am Donnerstag 11.11.2021 gegen 20:30 Uhr steigerte sich eine normale Ansprache einer Anwohnerin zu einer Bedrohung zu ihrem Nachteil. Eine 60-Jährige sprach beim Gassi gehen eine Gruppe von Männern in der Nähe der Rheinanlage in Bobenheim-Roxheim an, da diese herumschrien und die Motoren ihrer mitgeführten Fahrzeuge aufheulen ließen. Nach wenig Einsicht der Männer entfernte sie sich zunächst zu Fuß in Richtung ihrer Wohnanschrift. Die Fahrzeugführer fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit an ihr vorbei und drohten schließlich verbal.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen sucht die Polizei nach Zeugen des Vorfalls. Möglicherweise spielen unter anderem folgende Fahrzeuge eine Rolle: ein graues Fahrzeug, ein roter Kastenwagen, ein weißer Kleinwagen.
Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.
Missbräuchliche Verwendung eines Feuerlöschers
Böhl-Iggelheim (ots) – Am Donnerstagabend 11.11.2021 gegen 20:45 Uhr, kam es in einem Anwesen in der Lindenstraße zu einem wiederholten Polizeieinsatz. Ein 26-jähriger Bewohner randalierte im Anwesen und entleerte einen Feuerlöscher. Bei dem ersten Einsatz konnte der 26-Jährige beruhigt werden, sodass die Beamten die Örtlichkeit wieder verließen.
Da der Bewohner kurze Zeit später nochmals einen Feuerlöscher entleerte und sich uneinsichtig zeigte, wurde der Mann in Gewahrsam genommen. Gegen den 26-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Trunkenheitsfahrt
Dannstadt-Schauernheim (ots) – Am Donnerstagabend 11.11.2021 gegen 19:30 Uhr, meldet eine Zeugin einen zu schnell fahrenden PKW in der Angelstraße. In einem Gespräch mit dem Fahrer bemerkte die Zeugin auch Alkoholgeruch. An der Halteranschrift konnte der 51-jährige PKW-Fahrer durch die Polizeibeamten angetroffen werden. Hierbei gab der Fahrer an, sieben Bier getrunken zu haben und mit dem Fahrzeug beim Einkaufen gewesen zu sein.
Ein auf der Dienststelle durchgeführter, gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,88 Promille. Der Führerschein wurde präventiv sichergestellt. Da der Fahrer angab, bereits betrunken zum Einkaufen gefahren zu sein, wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren nach §24a StVG eingeleitet.
Die Führerscheinstelle wurde in Kenntnis gesetzt.