Neustadt an der Weinstraße – Das Ordnungsamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße weist aufgrund zahlreicher Anfragen darauf hin, dass für viele Bereiche des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang haben. Dies sieht die seit 24. November 2021 geltende 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor. Eigene kommunale Regelungen bestehen in Neustadt an der Weinstraße nicht – mit Ausnahme der Allgemeinverfügung zum Weihnachtsmarkt.
Zugangsbeschränkt sind in ganz Rheinland-Pfalz insbesondere Innenräume wie zum Beispiel Restaurants, Friseursalons, Kinos, Museen oder Sporthallen.
Von der 2G-Regelung ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre, Jugendliche bis 18 Jahre mit Testnachweis sowie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung und einen tagesaktuellen Testnachweis verfügen.
Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung besteht in den betreffenden Bereichen weiterhin wie bisher. Diese geschieht in Neustadt an der Weinstraße vor allem über die Luca-App. An diese App angebunden ist auch das für Neustadt zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim.
Seit Inkrafttreten der neuen Landesregeln (28. CoBeLVO vom 23.11.2021) erhält das Ordnungsamt eine Vielzahl an Anfragen, was nun in welchem Bereich gilt. Auffallend oft geht es um die Gastronomie. Es melden sich sowohl Betreiberinnen und Betreiber sowie Gäste. Aus diesem Anlass möchte das Ordnungsamt auch auf diesem Weg wie folgt informieren:
Pandemiebedingt haben in Rheinland-Pfalz grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zugang zu den Innenbereichen der Gastronomie. Hier gelten folgende Hygieneregeln:
- Abstandsgebot zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen
- Maskenpflicht für Gäste und Personal. Für Gäste ist die Maske am Platz entbehrlich.
- Pflicht zur Kontaktdatenerfassung
Aufgrund vieler Nachfragen weist das Ordnungsamt unabhängig davon darauf hin, dass beim Einkaufen in Ladengeschäften in Rheinland-Pfalz nach wie vor medizinische Masken getragen werden müssen. Die 2G-Regel und die Testpflicht gelten im Einzelhandel nicht.
Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 informieren und beraten das Ordnungsamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße gemeinsam mit der städtischen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) Gastronomiebetriebe, aber auch viele andere Unternehmen in Neustadt regelmäßig zu den aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Dies findet zum Teil in Online-Veranstaltungen, aber auch mit Mailings sowie vielen Telefonaten statt.
Erreichbar ist das Ordnungsamt (Hindenburgstraße 9a) telefonisch unter 06321/855-1338 und per Mail: Ordnung@neustadt.eu.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft WEG (Klemmhof / Badstubengasse 8) ist erreichbar unter 06321/855-5000 und weg@neustadt.eu.
Weihnachtsmarkt der Kunigunde
Besucherinnen und Besucher des Neustadter Weihnachtsmarkts der Kunigunde (noch bis 22. Dezember) sind verpflichtet, einen 3G-Nachweis mitzuführen. 3G bedeutet geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet. Dies wird stichprobenartig kontrolliert und ist in der Allgemeinverfügung der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 19.11.2021 geregelt.
Zudem gilt außer beim Essen und Trinken auf dem gesamten Weihnachtsmarkt grundsätzlich Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot. Nach einem genau definierten Stufenplan der Stadtverwaltung behält diese sich vor, die Regeln je nach Situation anzupassen.
Da an den Wochenenden mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen ist, wird freitags bis sonntags die maximale Besucherzahl beschränkt. Dann ist der Weihnachtsmarkt nur über einen zentralen Zugang in der Marktstraße betretbar. Montags bis donnerstags sind alle Bereiche frei zugänglich.