Neustadt an der Weinstraße – Corona-bedingt verschärft die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße die Zugangsbedingungen zu ihren öffentlichen Dienstgebäuden, wie zum Beispiel Bürgerbüro und Rathaus, zu den städtischen Kitas sowie Einrichtungen der Jugendhilfe. Ab Montag, 6. Dezember 2021, gilt die 3G-Regel. Das heißt, die Gebäude dürfen nur noch von geimpften, genesenen oder getesteten Personen betreten werden. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahren.
Kontrolliert wird der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder das Testzertifikat an den Eingängen. Beim Testzertifikat muss es sich um einen PoC-Test einer zertifizierten Schnelltest-Stelle oder um einen PCR-Test handeln. Das Zertifikat darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest genügt nicht.
Die Stadtverwaltung hat sich für diese Zugangsbeschränkungen entschieden, um sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten. Dazu gehören auch die weiterhin geltende Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot.
Entsprechend der Corona-Landesverordnung gilt im Stadtmuseum sowie im Stadtarchiv die 2G-Regel. Hier haben also nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt. Allein ein Testnachweis reicht nicht aus.