KVV stellt Alkoholkonsum im Fahrzeug unter Strafe

Alkoholverbot

Ab 01.04.2015 ist Alkoholkonsum rund um die Uhr untersagt

Karlsruhe – Das Trinken von Alkohol in den Bussen, Stadt- und Straßenbahnen im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) ist bereits seit längerem verboten. Ab dem 1. April 2015 müssen nun Fahrgäste, die gegen diese Regel verstoßen, mit einer Strafe von 40 Euro rechnen. Der KVV hat das in seinen Gemeinschaftstarif aufgenommen. Ob Bier, Wein oder Sekt – jegliche Form von Alkoholkonsum ist rund um die Uhr untersagt.

Werden Fahrgäste dennoch vom Prüfpersonal beim Trinken beobachtet, müssen sie ihre Flasche verschließen und wegpacken oder an der nächsten Haltestelle im Mülleimer entsorgen. Die Strafe wird zusätzlich fällig. Ausgenommen sind dabei die Regionalzüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn.

Der Verkehrsverbund will seinen Fahrgästen saubere Fahrzeuge und einen geschützten Raum bieten. Mit der Regel soll der störende Alkoholkonsum endgültig aus den Bussen und Bahnen verbannt werden. Grundsätzlich baut der Verbund auf die Einsicht und gegenseitige Rücksichtnahme seiner Kunden, sieht die Einführung der Strafe aber als probates Mittel, um der bereits bestehenden Regel des Alkoholkonsumverbots noch einmal Deutlichkeit zu verleihen.