Karlsruhe – Der weihnachtliche Waren- und Kunsthandwerkermarkt kann entsprechend der neuen Corona-Landesverordnung auf dem nördlichen Marktplatz weiterhin stattfinden. Der Markt öffnet wie gewohnt um 11 Uhr. Auf dem Gelände gilt nun die 2G-Regel sowie Maskenpflicht.
Die Stände des Christkindlesmarkts auf dem südlichen Marktplatz, Friedrichsplatz sowie auf dem Kirchplatz St. Stephan müssen hingegen ab Samstag, 4. Dezember 2021, geschlossen bleiben. Die Beschicker wurden vom städtischen Marktamt entsprechend informiert.