BAB 61 (ots) – Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle am 06.12.2021 auf der BAB 61 stellten die Kontrollkräfte des Schwerverkehrskontrolltrupps der Polizeidirektion Neustadt gleich bei mehreren Fahrzeugen des gewerblichen Güterverkehrs erhebliche Mängel fest, die zu einem verkehrsunsicheren Zustand des Fahrzeugs führten.
„Just in time“ wurde ein Gefahrguttransporter in die Kontrollstelle geleitet. Dieser befand sich zielbewusst auf Anfahrt zur Beladung mit hochentzündlichem Gut. Bei der technischen Kontrolle fiel bei einem der Reifen ein bis zur Karkasse reichender, tiefer Einschnitt auf. Schwer beladen mit Gefahrstoffen hätten bereits kleine Hindernisse auf der Fahrbahn ausgereicht, um diesen Reifen zu einer großen Gefahr für den Fahrer und weitere Verkehrsteilnehmer erwachsen zu lassen. Glücklicherweise konnte dieser Mangel rechtzeitig entdeckt und ein Reifenwechsel noch vor Beladung veranlasst werden.
Der Fahrer eines deutschen Sattelzugs hatte beim Ankoppeln des sieben Tonnen schweren Anhängers offenbar vergessen, die Druckluftkabel der Bremsanlage zu verbinden und führte den Zug ohne jegliche Bremsfunktion des Anhängers über die Autobahn. Bei einer Gefahrenbremsung hätte ihm das zum Verhängnis werden können. Dass einer der Reifen des Anhängers zudem vollkommen abgefahren war, machte das Gesamtbild, das sich den Kontrolleuren offenbarte, nicht besser. Konnte der Bremsmangel zwar schnell behoben und die Gefahr damit beseitigt werden, verhinderte jedoch der mangelhafte Reifen die Fortsetzung der Fahrt.
Die 4,17 m Höhe eines spanischen Sattelschleppers waren den Kontrollkräften des Schwerverkehrskontrolltrupps bei Vermessung eindeutig zu hoch. 4,00 m Maximalhöhe sind genehmigungsfrei zulässig. Eine Genehmigung konnte der Fahrer des 40-Tonners nicht vorlegen. Das Fahrzeug befand sich auf dem Weg von Spanien ins hessische Bad Hersfeld. Nach Beanstandung des oberen Fahrzeugendes folgte die technische Kontrolle von unten. Hier traf ein Techniker der Kontrolleinheit noch viel verheerendere Feststellungen. Die Bremsen des Sattelzugs waren defekt. Anstatt diese jedoch reparieren zu lassen, wurden die Bremsschläuche abgeklemmt, um das Entweichen von Druckluft zu verhindern, dem System eine intakte Bremsanlage vorzutäuschen und das Fahrzeug trotz des verkehrsunsicheren Zustands im Straßenverkehr führen zu können. Eine Vorsatztat! Hierfür werden sich Fahrer und Unternehmer verantworten müssen. Den Fahrer erwartet ein hohes Bußgeld, den Unternehmer die Einziehung des gesamten Transportertrags. Die Fahrt endete an Ort und Stelle. Glücklicherweise konnten all diese Feststellungen noch rechtzeitig vor einem Schadenseintritt getroffen werden.