Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen vor unseriösen Spendenaufrufen
Mainz (ots) – Alle Jahre wieder rufen in den Wochen vor Weihnachten Organisationen per Post, in der Fußgängerzone oder auf Social-Media-Kanälen zu Spenden auf. Mit emotionalen Bildern und mitleidserregenden Geschichten appellieren sie an das Mitgefühl und die Solidarität der Menschen. Doch nicht alle, die sich als wohltätige Spendensammler ausgeben, tun dies für eine seriöse Sache. Kriminelle täuschen falsche Tatsachen vor, um die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung auszunutzen und Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man wahre Wohltäter von dubiosen Sammlern unterscheiden kann.
- Informationen über die Organisation einholen:
Es ist immer ratsam, sich vor einer Spende über die jeweilige Organisation eingehend zu informieren. Seriöse Organisationen veröffentlichen jährlich einen Geschäftsbericht. Darin wird erläutert, wofür das gespendete Geld oder die Mitgliedsbeiträge tatsächlich ausgegeben werden. Dort sollte klar angegeben sein, wie viel Geld in die Verwaltung und in die Werbung fließt und wie viel tatsächlich dem guten Zweck zukommt.
- Vorsicht bei Internetportalen und Spendenwerbung via soziale Netzwerke:
Nicht jede professionell gestaltete Internetseite ist eine Garantie für die Seriosität einer Spendenorganisation. Ein Blick ins Impressum sollte Aufschluss darüber geben, wo sich der Sitz der Organisation befindet und ob es einen Ansprechpartner gibt. Bei Zweifeln sollte die Satzung oder der Jahresbericht angefordert werden und in anderen Quellen im Netz nach Äußerungen über die jeweilige Organisation und ihren Aktivitäten gesucht werden.
- Vorsicht vor Fördermitgliedschaften:
Viele unseriöse Organisationen geben sich mit einer einmaligen Spende nicht zufrieden und drängen auf Abschluss einer Mitgliedschaft. Durch die Mitgliedschaft verpflichtet man sich über einen längeren Zeitraum zu dauerhaften Spenden. Bei solchen Konstellationen sollte man sich absolut sicher sein, dass man dieser Organisation tatsächlich etwas spenden will. Denn Achtung: Auch wenn solche Mitgliedschaften an der Haustür abgeschlossen werden, gibt es kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Vertrag muss erfüllt werden.
- Auf das Siegel des Deutschen Zentralinstituts (DZI) für soziale Fragen achten:
Das DZI vergibt an förderungswürdige Organisationen auf Basis einer jährlichen Prüfung ein Spenden-Siegel. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die mindestens 25.000 Euro an Spenden in den vergangenen zwei Geschäftsjahren erhalten haben, sich selbst beim DZI für eine Prüfung melden und außerdem die Kosten hierfür übernehmen.
Kleinere Organisationen können das oft nicht leisten. Wenn ein Verein in der DZI-Liste fehlt, bedeutet das also nicht zwangsläufig, dass er unseriös ist. Trägt ein Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz, ist hingegen garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird. Wer das Gefühl hat, sein Geld an eine unseriöse Organisation gespendet zu haben, sollte diese Organisation bei der https://www.dzi.de/spenderberatung/ melden.
- Nicht unter Druck setzen lassen:
Kriminelle geben sich am Telefon oder an der Haustür gerne als wohltätige Spendensammler aus. Mit emotionsgeladenen Geschichten drängen sie die Angesprochenen zu Geldzahlungen. Betroffene sollten sich auf keinen Fall vorschnell zur Preisgabe von persönlichen Daten oder Unterschriften hinreißen lassen. Das Gespräch sollte schnell beendet werden. Danach kann man in aller Ruhe die Richtigkeit der getätigten Aussagen prüfen und auch im Nachgang noch spenden. Weitere Informationen zum sicheren Spenden bieten Verbraucherzentrale und Polizei.
Warnung: Neue Betrugsmasche – Angehörige angeblich auf Intensivstation
Mainz (ots) – Telefonbetrüger passen ihre Betrugsmaschen regelmäßig an und nutzen aktuelle Ereignisse rücksichtslos aus. Seit heute Nachmittag häufen sich bei älteren Menschen Anrufe, in welchen die Anrufer sich als Mitarbeiter eines Krankenhauses ausgeben und Angehörige dort auf der Intensivstation liegen würden. Der oder die Angehörige würde die Nacht nicht überleben, wenn nicht sofort ein Corona-Medikament aus der Schweiz verabreicht werde. Dafür müssten sofort 7.000 EUR Bargeld zur Verfügung gestellt werden.
Die Anrufer lassen ihre Opfer dabei durch geschickte Gesprächsführung kaum eine Möglichkeit, die Angaben zu hinterfragen und setzen sie erheblich unter psychischen Druck. Schaffen es die Opfer, sich dem Telefondruck zu entziehen, rufen sie sofort bei den genannten Kliniken an, um doch die Angaben zu überprüfen. Diese zusätzliche Belastung der Kliniken nehmen die Täter mit dieser Masche rücksichtslos in Kauf.
Die Kriminalpolizei bittet darum, ältere Angehörige zu informieren und zu beruhigen. Bei Hinweisen auf derartige oder ähnliche Anrufe soll die Polizei verständigt werden. Dazu sind alle Dienststellen über ihre Amtsnummer erreichbar. Bei fortdauerndem Täterkontakt kann auch der Notruf der Polizei gewählt werden.
Schlägerei im K.-W.-Ring
Mainz-Neustadt (ots) – Aus bislang noch ungeklärter Ursache kam es am Dienstagabend 07.12.2021 zu einer größeren Schlägerei in der Mainzer Neustadt. Gegen 21:50 Uhr gingen mehrere Notrufe von Anwohnern und Zeugen bei der Führungszentrale des Polizeipräsidiums Mainz ein. Eine Gruppe von 20-30 Personen waren im Bereich des Kaiser-Wilhelm-Rings scheinbar nicht nur zufällig aufeinandergetroffen. Die Personen waren teilweise mit Fahrzeugen angefahren, ausgestiegen und schlugen dann unter anderem auch mit Teleskopschlagstöcken aufeinander ein.
Nachdem alle verfügbaren Funkstreifen der Mainzer Polizei alarmiert wurden und vor Ort eintrafen, waren alle Beteiligten bereits geflüchtet. Einer der Täter hatte allerdings während der Auseinandersetzung sein Portemonnaie am Tatort verloren und kam noch während der Anwesenheit der Funkstreifen zurück. Ein Zeuge konnte den Verlierer zweifelsfrei als einen der Täter identifizieren.
Ein zweiter Täter hatte sein Handy bei der Auseinandersetzung verloren, was von den Polizeibeamten sichergestellt wurde. Anhand dessen konnte dann ebenso ein zweiter Täter identifiziert werden. Die Motivlage und die genaue Anzahl der Beteiligten ist derzeit noch nicht geklärt und Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-4210 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de übermittelt werden.
16-jährige bedroht DB-Mitarbeiter mit Rasierklinge am HBF Mainz
Mainz (ots) – Die Aufforderung zweier DB-Mitarbeiter in Richtung einer 16-Jährigen, eine Treppe innerhalb des Bahnhofsgebäudes im HBF Mainz nicht zu blockieren, führte zur Eskalation. Am 8. Dezember 2021 um ca. 2 Uhr morgens wurde das Mädchen mehrfach aufgefordert eine Treppe für den Personenverkehr frei zu machen, was diese verweigerte. Die 16-jährige Deutsche zog unvermittelt eine Rasierklinge aus der Hosentasche, mit der sie dann auf die beiden Mitarbeiter der DB losging.
Diese konnten den Angriff unverletzt abwehren sowie die junge Frau zu Boden bringen und diese fesseln. Sie selbst zog sich bei dem Gerangel Schnittwunden an der Hand zu. Die hinzugerufene Streife der Bundespolizei nahm das Mädchen mit zum Revier und verständigte einen Rettungswagen. Mit diesem wurde sie anschließend weiter in die Uniklinik Mainz verbracht. Das Mädchen ist Bewohnerin einer Wohngruppe, die Betreuung dort wurde entsprechend über den Sachverhalt und ihren Verbleib in Kenntnis gesetzt. Da der Angriff den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung im Versuch darstellt, erwartet das Mädchen nun eine Strafanzeige.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Mainz-Bingen
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht
Bingen am Rhein (ots) – Am Dienstag 08.12.2021 gegen 07.45 Uhr wird ein grauer Audi in 55411 Bingen am Rhein in der Bornstraße geparkt. Gegen 08.05 Uhr wird durch den Geschädigten festgestellt, dass der Audi Unfallschäden aufweist. An dem unfallbeschädigten Fahrzeug können rote Lackanhaftungen festgestellt werden, die vom Unfallverursacher stammen. Vermutlich ist der Unfallschaden durch fehlerhaftes Ein- oder Ausparken entstanden.
Der Unfallverursacher 7hat sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Wer kann hierzu sachdienliche Angaben machen, die auf den Unfallverursacher schließen lassen.
Bitte Zeugen an die Polizei in Bingen, Tel.: 06721-9050 wenden.