Kreis Germersheim: Gesundheitsamt bittet Bevölkerung weiterhin um Mitwirkung

Germersheim – „Die Mitarbeiter des Germersheimer Gesundheitsamtes arbeiten seit Wochen schon am Limit – und in vielen Fällen auch weit darüber hinaus -, um Menschen mit positivem Corona-Befund zu kontaktieren. Schon vor einigen Tagen wurde darauf hingewiesen, dass die Lage kaum mehr beherrschbar ist. Darum bitten wir heute erneut die Bevölkerung um ihre Mithilfe“. Landrat Dr. Fritz Brechtel wirbt um Verständnis, dass sich die Abläufe derzeit nicht so gestalten lassen, wie es sich alle Beteiligten wünschen würden; und dass eine Einzelbetreuung bei den aktuellen Fallzahlen derzeit nicht mehr darstellbar ist.

Eine kleine Verbesserung konnte in diesen Tagen bereits umgesetzt werden: Um möglichst viele Menschen mit einem positiven PCR-Befund erreichen zu können, bedienen sich die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes eines neuen SMS-Informationssystems. Damit ist es möglich den positiv getesteten Personen erste Informationen sowie einen Link zu einem Kontaktformular zukommen zu lassen. Damit das Verfahren funktionieren kann, bitten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes darum, dass die Kontaktdaten, die beim Testen angegeben werden korrekt und vor allen Dingen lesbar eingetragen werden. Das gilt insbesondere für die Mobilfunknummer. Trotz dieser Neuerung ist das Gesundheitsamt aufgrund der aktuellen Lage weiterhin außer Stande, alle Menschen mit positivem PCR-Test zeitnah persönlich zu informieren.

Was genau zu tun ist und wie sich Menschen verhalten sollen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden – und welche Auswirkungen das auf enge Kontakte hat (Personen, die länger als 15 Minuten in weniger als 1,5 Meter Abstand zur Indexperson in ungelüftetem Raum zusammen waren; und dies innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Tagen vor dem positiven Testergebnis oder Symptombeginn) – darüber informiert die Kreisverwaltung auch auf ihrer Homepage, unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Die wichtigsten Verhaltenskodizes für Menschen mit positivem Coronatest:

Auf einen positiven Schnelltest, der zum Beispiel in Eigenregie zu Hause durchgeführt wurde, muss stets der Besuch einer zertifizierten Teststelle erfolgen. Dort wird ein so genannter PoC-Test durchgeführt. Ist dieser ebenfalls positiv, kommen für die Testperson (Indexfall) folgende Punkte zum Tragen:

  1. Sofortige Quarantänepflicht
  2. Bestätigung des Ergebnisses durch eine PCR-Testung (Hausarzt oder Termin durch das Gesundheitsamt)
  3. Information an enge Kontakte, die ebenfalls in Quarantäne müssen, sofern keine Immunisierung (geimpft oder genesen) vorliegt; wenn innerhalb von zehn Tagen Symptome auftauchen, muss auch hier ein PCR-Test erfolgen
  4. Der Indexfall selbst und auch enge Kontakte müssen ein Kontaktformular ausfüllen und dem Gesundheitsamt zukommen lassen (www.kreis-germersheim.de/kontaktformular)
  5. Kinder im Hausstand eines möglicherweise erkrankten Familienmitglieds (oder nach Kontakt im privaten Umfeld), welche die Kita oder die Schule besuchen, müssen bereits ab dem positiven Selbst- oder PoC-Test zu Hause bleiben, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Ist das Ergebnis positiv, gehen die Kinder ebenfalls in Quarantäne. Die Eltern sind angehalten umgehend die Schule oder die Kita über den Vorfall zu informieren (gilt nicht für geimpfte oder genesene Kinder, sofern diese ohne Symptome sind)
  6. Zur Beendigung der Quarantäne nach 14 Tagen ist ein negativer PoC-Test notwendig

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass selbstverantwortliches Handeln auch ohne Anweisungen des Gesundheitsamtes gesetzlich verpflichtend ist. Besonderes Gefährdungspotenzial besteht überall dort, wo Aerosole in die Raumluft gelangen und sich entweder viele Menschen diesen Raum teilen oder dessen Volumen sehr gering ist. Das gilt beispielsweise für sanitäre Einrichtungen oder öffentliche Verkehrsmittel aber auch bei Fahrgemeinschaften oder in engen Büros.

„Wir kommen besser durch diese Zeit, wenn wir freiwillig und freundlich gegenseitig aufeinander aufpassen. Deshalb bitte ich Sie alle darum die AHA-Regeln einzuhalten und insbesondere bei Menschenansammlungen, zum Beispiel an Bushaltestellen oder der Verkaufstheke im Supermarkt, verstärkt auf die Einhaltung von Abständen zu achten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Menschen, die sich in Quarantäne begeben mussten, erhalten auf Anfrage am Ende der Quarantäne vom Gesundheitsamt eine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber. Allerdings haben Menschen, die keine Impfung haben, trotz Quarantänebescheinigung kein Anrecht auf Lohnerstattung.


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