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Sozialdezernentin weist wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilte auf Entschädigungsmöglichkeit hin – Anträge noch bis zum 21. Juli 2022 beim Bundesamt für Justiz stellen
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in der Zeit von 1945 bis 1994 nach den Paragrafen 175, 175a Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise Paragraf 151 des StGB der DDR unter Strafe gestellt. 2017 hob der Gesetzgeber auf dieser Grundlage ergangene strafgerichtliche Urteile auf, da sie aus heutiger Sicht grundrechts- und menschenrechtsverletzend waren. Zugleich erhielten betroffene Frauen und Männer wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch. Sozialdezernentin Beate Steeg möchte darauf aufmerksam machen, dass Betroffene einen solchen Antrag noch bis zum 21. Juli 2022 beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen können. Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG).
„Ich bin sehr froh, dass es das Gesetz zur Rehabilitierung in Deutschland gibt. Der Paragraf 175 hat viel Leid über Menschen gebracht, deren einziges ‚Vergehen‘ es war, mit einem Partner oder einer Partnerin des gleichen Geschlechts zusammen zu sein. Zum Glück sind wir da heute weiter, leben gerne in Vielfalt und erkennen – auch als Staat – die Vielfalt aller Menschen, beispielsweise in Bezug auf Alter, Geschlecht, kulturelle oder ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, an“, sagt die Sozialdezernentin.
Laut Informationen des BfJ waren zunächst nur jene Betroffene entschädigungsberechtigt, die für ihre Handlungen strafgerichtlich verurteilt worden waren. Bald sei allerdings klar geworden: Auch wer nicht bestraft wurde, war unter Umständen gestraft. Denn nicht gegen wenige sei auch ohne anschließende Verurteilung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Untersuchungshaft angeordnet worden, infolgedessen die Betroffenen beispielsweise ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstelle verloren hatten oder – zum Teil bis heute – unter psychischen oder körperlichen Folgen leiden. Aus diesem Grund habe sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für eine Erweiterung der Entschädigungsberechtigung entschieden; seit 13. März 2019 werden nun auch jene Betroffene entschädigt, die strafrechtlich verfolgt wurden, ohne dass es zu einem Urteil kam, oder die unabhängig von einer Strafverfolgung im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Verboten unter außergewöhnlich negativen Beeinträchtigungen zu leiden hatten.
Betroffene können sich postalisch, telefonisch oder per E-Mail an das BfJ wenden, um eine Entschädigung zu beantragen: Bundesamt für Justiz, Referat III, 53094 Bonn, Telefon: 0228 99410-40, E-Mail: rehabilitierung@bfj.bund.de. Formulare zur Beantragung der Entschädigung gibt es online unter www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung. Informationen des BfJ liegen ab Januar 2022 auch an der Volkshochschule der Stadt Ludwigshafen aus.
Helmut-Kohl-Allee: Pläne werden offengelegt – Termine zur Einsichtnahme ab 10. Januar 2022 möglich
Das Planfeststellungsverfahren für den Abriss der Hochstraße Nord und den Bau der Helmut-Kohl-Allee, das seit 2018 beim Landesbetrieb Mobilität läuft, geht in eine neue Phase. Mit zwei so genannten Deckblattverfahren werden Anpassungen der bisherigen Planungen aufgegriffen. Dabei geht es einmal um die geänderte Trassenführung aufgrund der Verschwenkung der künftigen Helmut-Kohl-Allee im Bereich des Areals von Rathaus und Rathaus-Center. Zum anderen gibt es Anpassungen bei der Westbrücke über die Gleise der Deutschen Bahn. Die Westbrücke verbindet die Helmut-Kohl-Allee mit der A 650. Von Montag, 10. Januar, bis Mittwoch, 9. Februar 2022 werden die Planungsänderungen im Planfeststellungsverfahren öffentlich ausgelegt und können bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Jaegerstraße 1, Zimmer 209 (2. Obergeschoß), eingesehen werden.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist eine Vor-Ort-Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Vorgaben zum Infektionsschutz möglich. Termine können von Montag, 10. Januar, bis Mittwoch, 9. Februar 2022 während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr vereinbart werden. Eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail an 4-11@ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-3060 oder -3111 möglich.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab dem 10. Januar 2022 auch auf den Internetseiten www.lbm.rlp.de und www.uvp-verbund.de/rp zugänglich.
Informationen gibt es außerdem auf www.ludwigshafen.de und www.ludwigshafen-diskutiert.de.
Zum Hintergrund
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Helmut-Kohl-Alle erfolgte bereits im Jahre 2018 eine Anhörung mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Der im Jahr 2018 ausgelegte Plan wurde zwischenzeitlich leicht verändert. Diese Änderungen werden in zwei gesonderten so genannten Deckblattplanungen („Stadtstraße“ und „Westbrücke“) dargestellt. Nach der Entscheidung des Stadtrates für einen Abriss von Rathaus und Rathaus-Center eröffnen die freiwerdenden städtischen Flächen in diesem Bereich nun die Möglichkeit zur Optimierung der geplanten Straßenführung. Die Deckblattplanung „Stadtstraße“ hat somit schwerpunktmäßig die Verschwenkung der Straßentrasse der künftigen Helmut-Kohl-Allee im mittleren Teilabschnitt zum Gegenstand. Die Stadtverwaltung hatte in einer leichten Verschwenkung der Trassenführung viele Vorteile gesehen: sowohl bei den Bauabläufen als auch bei den Kosten und diese Überlegungen der Öffentlichkeit und den stadträtlichen Gremien vorgestellt und dort erörtert. Die neue Straßentrasse ist hier nun leicht versetzt zur heutigen Hochstraßentrasse vorgesehen, um insbesondere eine Verbesserung der Abläufe beim Bau zu ermöglichen. Die zweite Deckblattplanung „Westbrücke“ hat sich aus der Notwendigkeit von Änderungen an den Eisenbahnanlagen ergeben.
Theater im Pfalzbau: Tilman Gersch erhält unbefristete Anstellung als Intendant
Tilman Gersch (57), seit 1. Januar 2015 Intendant des Theaters im Pfalzbau, wird nach Ablauf seines bisher befristeten Vertrages ab 1. August 2022 in ein unbefristetes Dienstverhältnis bei der Stadt übernommen. Diesem Vorschlag der Verwaltung ist der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2021 einstimmig gefolgt.
„Tilman Gersch hat die notwendigen Fähigkeiten, die Erfahrung und das Wissen, um das Theater im Pfalzbau sicher durch diese bewegten Zeiten zu führen. Er steht für ein herausragendes Spielprogramm und ist mit den Abläufen unseres Theaters bestens vertraut. Am Ende eines schwierigen Jahres, gerade auch für die Kultur, ist dies ein gutes Signal für Ludwigshafen und die gesamte Metropolregion. Wir freuen uns, dass der Stadtrat die hervorragende Arbeit unseres Intendanten auf diese Weise honoriert hat“, freut sich Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg über die weitere Zusammenarbeit mit Gersch. Um die qualitätsvolle Arbeit des Theaters im Pfalzbau gerade in der zukünftigen und herausfordernden Phase der gleichzeitigen Belegung des Hauses durch das Nationaltheater Mannheim ab 2022 für die darauffolgenden Jahre zu sichern, sei es auch im Interesse einer bestmöglichen Planungssicherheit für kommende Spielzeiten notwendig, die Position der Intendanz verlässlich zu besetzen.
Seit dem Amtsantritt von Tilman Gersch hat das Theater im Pfalzbau seinen hervorragenden überregionalen Ruf über die Metropolregion hinaus weiterentwickeln können. Dafür stehen nicht zuletzt Projekte und Veranstaltungsreihen wie die Festspiele Ludwigshafen, das Offene Welt Festival, der Junge Pfalzbau sowie Gerschs Eigeninszenierungen „Faust“, „Sophie“, „Der Sturm“ oder „Woyzeck/Wut“. Gersch hat zudem hochkarätige Schauspiel- und Tanzprojekte nach Ludwigshafen gebracht, wie zum Beispiel das Thalia Theater Hamburg, das Burgtheater Wien und das Nederlands Dans Theater.
KVD versiegelt Gaststätte wegen diverser Verstöße
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Donnerstag, 16. Dezember 2021, ein Lokal in Mitte wegen verschiedener Verstöße versiegelt. Bei einer gemeinsamen Kontrolle mit der Polizei konnte keiner der zehn Gäste die erforderlichen Nachweise für die in der Innengastronomie geltenden 2G+-Regel vorweisen. Der Lokalbetreiber war zudem nicht in der Lage den Einsatzkräften eine gaststättenrechtliche Erlaubnis vorzulegen und es erfolgte keine Kontakterfassung der Gäste. Zudem zeigten die im Gaststättenraum angebrachten Kohlenstoffmonoxid-Melder alle einen höheren als den zulässigen Wert von 30 ppm, weshalb das Lokal geräumt wurde. Ferner waren unter anderem Notausgänge nicht ausreichend beschildert oder verschlossen, die Belüftung nicht ausreichend und in den Toiletten fehlten Hygienepläne. Zum Abschluss der Kontrolle versiegelte der KVD die Eingangstüren der Gaststätte.
Corona-Verstöße in Gastronomie und Einzelhandel geahndet
Bei Kontrollen ahndete der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Dienstag, 14. Dezember 2021, mehrere Verstöße gegen die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Die Einsatzkräfte entdeckten in sechs Gaststätten beispielsweise eine unvollständige Kontakterfassung. In einigen Fällen waren ferner Gäste eingelassen worden, die nicht die vorgeschriebene 2G+-Regel für die Innengastronomie erfüllten. Bei den Gaststättenkontrollen versiegelten die KVD-Einsatzkräfte zudem mehrere Automaten- und Geldspielgeräte. In zwei Einzelhandelsgeschäften wurden fehlende beziehungsweise unzureichende Einlasskontrollen zur Umsetzung der geltenden 2G-Regel vom KVD angemahnt.
Radarkontrollen für die Woche vom 20. Dezember bis 26. Dezember 2021
Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.
Montag, 20. Dezember: Mundenheim, Mitte und Nord; Dienstag, 21. Dezember: Oggersheim, Oppau und Pfingstweide; Mittwoch, 22. Dezember: Ruchheim, Süd und Rheingönheim; Donnerstag, 23. Dezember: West, Edigheim und Friesenheim.