Karlsruhe – Die Stadt Karlsruhe hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, eine Allgemeinverfügung für einige öffentliche Begegnungsflächen erlassen. Sie tritt am Freitag, 24. Dezember 2021 in Kraft und soll bis einschließlich 17. Januar 2022 gelten.
Die Verfügung legt Orte im Stadtgebiet fest, an denen gemäß den Regelungen des § 17 b der Corona-Verordnung ein Alkoholkonsumverbot beziehungsweise an Silvester und Neujahr ein Alkoholkonsum-, Pyrotechnik- und Verweilverbot gilt. Mit einem Zusatz: Der Werderplatz wurde für die Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung als Platz festgelegt, an dem ein Alkoholkonsumverbot gilt.
Für alle übrigen Bereiche, die in der Allgemeinverfügung festgelegt wurden, gilt die Einschränkung in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 9 Uhr. In diesem Zeitraum ist das Verweilen für Gruppen von mehr als zehn Personen, Alkoholkonsum sowie die Nutzung von Pyrotechnik an folgenden Orten untersagt:
Auf dem Werderplatz (zwischen Marienstraße und Wilhelmstraße), Marktplatz (zwischen Hebelstraße und Kaiserstraße), Schlossplatz (begrenzt durch das Schloss sowie die Straßen Schlossbezirk und die Gebäudeflucht entlang der Straße Schlossplatz), im Schlossgarten (Anlagenflächen nördlich des Schlosses), auf dem Friedrichsplatz (zwischen Lammstraße und Ritterstraße, südlich und nördlich begrenzt durch Gebäudefluchten), Stephanplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, nördlich begrenzt durch Amalienstraße, südlich durch die Postgalerie), Europaplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, südlich begrenzt durch die Postgalerie, nördlich durch die Gebäudeflucht der Kaiserstraße) sowie in der Reichardtstraße Durlach (ab Einmündung Parkplatz im Bereich der Endstation der Turmbergbahn bis Einmündung Sepp-Herberger-Weg)
Die rechtlichen Ausführungen und Begründungen hat die Stadt online auf karlsruhe.de veröffentlicht.