Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Frankenthal

Drei Verletzte bei Verkehrsunfallflucht

Frankenthal (ots) – Ein flüchtiger weißer Transporter und 3 Verletzte sind die Bilanz einer Verkehrsunfallflucht am 26.12.2021 gegen 18:33 Uhr auf der L524. Ein 40-jähriger befuhr mit seinem grauen Opel Vectra die L 524 aus Rtg. Frankental-Eppstein kommend in Richtung Gewerbegebiet Am Römig zur L527. Auf dieser Strecke überholte ein bislang unbekannter weißer Transporter den Opel und touchierte diesen dabei an der linken Fahrzeugseite, worauf dieser nach rechts von der Fahrbahn abkam und auf dem danebenliegenden Acker aufsetzte.

Der weiße Transporter setzte seine Fahrt in Rtg. L 527 fort. Alle drei Fahrzeuginsassen erlitten leichte Schmerzen im Rückenbereich und wurden durch den Rettungsdienst in verschiedene Krankenhäuser verbracht. Der Opel wurde durch einen Frankenthaler Abschleppdienst geborgen. An diesem war ein Schaden von rund 2.000 EUR entstanden.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und in diesem Fall auch die fahrlässige Körperverletzung keine Kavaliersdelikte sind! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden.

Fahrt unter Einfluss berauschender Mittel

Frankenthal (ots) – Am Samstag 25.12.2021 gegen 23:00 Uhr, führte eine Streifenbesatzung der PI Frankenthal eine Verkehrskontrolle mit einem PKW in Frankenthal Mörsch durch. Bei der Überprüfung der Verkehrstauglichkeit des Fahrers stellten die Beamten drogentypische Auffallerscheinungen fest. Ein durchgeführter Urintest bestätigte die Annahmen der Beamten, da dieser positiv ausfiel.

Der 28-Jährige Fahrer aus Frankenthal wurde zwecks Entnahme einer Blutprobe zur Dienststelle verbracht. Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe, kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den Fahrer eine Strafe in Höhe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss der Fahrer im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die sogenannte medizinisch psychologische Untersuchung ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.