Frankfurt (ots)-(ro) – Ein weiterer Jahreswechsel unter Pandemiebedingungen steht den Frankfurterinnen und Frankfurtern sowie auch der Frankfurter Polizei und der Stadt Frankfurt am Main bevor. Unter der Beachtung dieser wiederum sehr besonderen Herausforderung werden wir im Einsatz sein, um für alle ein sicheres und friedliches Silvester und Neujahr unter der Einhaltung der aktuell geltenden Vorschriften des Infektionsschutzes zu gewährleisten.

Folgende Hinweise gilt es, in der Silvesternacht besonders zu beachten:

Seit dem 28. Dezember 2021 sind neue Kontaktbeschränkungen in Kraft getreten. Auch für Geimpfte und Genesene gilt nun für Zusammenkünfte im öffentlichen Raum eine maximale Anzahl von 10 Personen. Sobald bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person zugegen ist, gilt weiterhin die Regelung, dass sich lediglich der eigene Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Auch im Freien gilt grundsätzlich für alle eine Maskenpflicht, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

An publikumsträchtigen öffentlichen Orten gilt ein Feuerwerksverbot. Die Stadt Frankfurt am Main hat per Allgemeinverfügung (abrufbar über nachstehenden Link: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/amtsblatt-der-stadt-frankfurt-am-main/amtsblaetter-2021 ) festgelegt, dass das Verbot in der Zeit vom 31.12.2021, 18:00 Uhr, bis zum 01.01.2022, 03:00 Uhr, an den nachstehenden Örtlichkeiten gilt.
Im Bereich:

a) des äußeren Anlagenrings, b) des nördlichen Mainufers zwischen der Friedensbrücke und der Honsellbrücke/der Osthafenbrücke (bestehend aus den südlichen Gehwegen der Verkehrsanlagen Mainkai und Untermainkai, sowie dem vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen) einschließlich Hafenpark und Skaterpark, c) des südlichen Mainufers zwischen der Friedensbrücke und der Flößerbrücke (bestehend aus dem nördlichen Gehweg der Verkehrsanlage Schaumainkai sowie dem vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen), d) Alt-Sachenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteiner Straße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz, Elisabethenstraße, Deutschherrenufer zwischen Walter-Kolb-Straße bis einschließlich des Frankensteiner Platzes, der Dreieichstraße zwischen Deutschherrenufer und Willemerstraße und der Willemerstraße von der Dreieichstraße bis einschließlich des Affentorplatzes, e) Hauptbahnhof mit Bahnhofvorplatz und Bahnhofsviertel im Bereich von Hafenstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage/Gallusanlage/Untermainanlage und Mainufer/Forellenweg, f) Südbahnhof mit Vorplatz und Diesterwegplatz im Bereich von Hedderichstraße, Diesterwegstraße, Stegstraße, Brückenstraße und Fortführung der Hedderichstraße, g) Schweizer Platz im Bereich von Schneckenhofstraße, Schweizer Straße, Oppenheimer Landstraße, Gutzkowstraße, Diesterwegstraße, Fortführung der Schweizer Straße und Fortführung der Oppenheimer Landstraße, h) Carlo-Schmid-Platz und Bockenheimer Warte im Bereich von Gräfstraße, Gabriel-Riesser-Weg, Bockenheimer Landstraße und Fortführung der Gräfstraße, i) Matthias-Beltz-Platz (im Bereich von Neuhofstraße/Egenolffstraße und Friedberger Landstraße), Friedberger Platz im Bereich von Rotlintstraße, Günthersburgallee, Bornheimer Landstraße und Friedberger Landstraße und Luisenplatz (im Bereich von Luisenstraße, Heidestraße, Bornheimer Landstraße, Fortführung der Luisenstraße und Fortführung der Bornheimer Landstraße sowie der Friedberger Landstraße zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz sowie Bornheimer Landstraße zwischen Friedberger Platz und Luisenplatz, j) Höchst im Bereich zwischen Leunastraße, Bolongarostraße, Mainberg bis zu den Liegenschaften Kranengasse 7/Seilerbahn 2 und des Mainufers, k) Berger Straße zwischen Friedberger Anlage und Gronauer Straße, l) Platensiedlung im Bereich von Stefan-Zweig-Straße/Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße, Sudermannstraße und der Franz-Werfel-Straße, m) Karl-Kirchner-Siedlung im Bereich von Homburger Landstraße, Weilbrunnstraße, Kantapfelstraße und Obere Kreuzäckerstraße, n) Günthersburgpark, o) Grüneburgpark einschließlich Botanischer Garten

Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerk auch in anderen Teilen des Stadtgebiets wegen erhöhter Brandgefahr grundsätzlich durch die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Dazu zählen Bereiche in unmittelbarer Nähe, das sind mindestens 200 Meter, von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Selbiges gilt für besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen wie Fachwerkhäuser oder den Frankfurter Zoo sowie generell im Frankfurter Stadtwald.

Die Stadtpolizei und die Frankfurter Polizei werden die geltenden Regeln verstärkt kontrollieren, deren Einhaltung gewährleisten und festgestellte Verstöße verhältnismäßig und konsequent ahnden.

Während des Jahreswechsels werden in der Zeit vom

  • 31.12.2021, 22:00 Uhr, bis 01.01.2022, 03:00 Uhr,

der Holbeinsteg und der Eiserne Steg einschließlich der beidseitigen Brückenköpfe komplett gesperrt und nicht für Personen zugänglich sein.

Anlassbezogen kann es in der Silvesternacht auch kurzfristig zu notwendigen Straßensperrungen und Verkehrshindernissen kommen. In Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben werden die Stadt Frankfurt am Main und die Frankfurter Polizei alles Mögliche tun, um die Mobilität der Menschen zu gewährleisten.

Der Polizeivizepräsident Björn Gutzeit appelliert an die Bürgerinnen und Bürger:

„Auch in diesem Jahr stehen wir wieder alle gemeinsam vor der besonderen gesellschaftlichen Herausforderung, einen weiteren Jahreswechsel unter Pandemiebedingungen zu begehen. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass dabei auf die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger Verlass ist, die sich fast alle sehr besonnen an die geltenden Regeln gehalten haben.

An dieses Verantwortungsbewusstsein, sich selbst und vor allem auch andere zu schützen sowie friedlich im kleinen Kreis zu feiern, appellieren wir in diesem Jahr erneut. In enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main werden wir für alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet präsent und ansprechbar sein, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel zu gewährleisten.

Gegen Straftaten werden wir dabei konsequent und frühzeitig vorgehen und die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen sowie das Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten verstärkt kontrollieren.

Wir verfolgen hierbei einen kommunikativen Ansatz, weisen frühzeitig auf die geltenden Regeln hin und ahnden festgestellte Verstöße verhältnismäßig, aber gleichwohl konsequent. Bürgerinnen und Bürger können sich, wie sonst auch, jederzeit vertrauensvoll an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sowie auch an jede Polizeidienststelle und den Polizeinotruf wenden.“

Sicherheitsdezernentin Annette Rinn:

“Die diesjährige Silvesternacht wird, wie auch die im letzten Jahr, unter anderen Rahmenbedingungen als wir sie kennen, stattfinden. Wie aber in den vergangenen Jahren auch, wird die Stadtpolizei als Bestandteil der Frankfurter Sicherheitsarchitektur ihren Teil dazu beitragen, dass die Frankfurterinnen und Frankfurter den Jahreswechsel sicher begehen können.”

Wie schon in den vergangenen Jahren werden die Maßnahmen der Landespolizei im Innenstadtbereich durch die Stadtpolizei unterstützt. So werden die eingesetzten Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten die Einhaltung der erlassenen Allgemeinverfügung für Silvester mit sicherstellen, aber natürlich auch die sonstigen derzeit gültigen Verordnungen und Verfügungen überwachen.

Dazu werden die zugeteilten Einsatzabschnitte permanent bestreift, um bei möglichen Gefahren sofort einschreiten zu können. Zusätzlich ist die Innenstadtwache in der Hauptwache Anlaufstation für Hilfesuchende.

Die Stadt Frankfurt am Main und die Frankfurter Polizei wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und gesunden Rutsch in das neue Jahr 2022.


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